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Ochratoxin A und Tropanalkaloide in Buchweizenmehl und –körnern – Untersuchungsergebnisse 2015
Buchweizen ist ein Knöterichgewäch (Pseudogetreide), das glutenfrei ist und deshalb bei der Ernährung von Menschen mit Zöliakie als Alternativgetreide dient. Wegen der möglichen Verunreinigung mit Samen von Nachtschattengewächsen wie Stechapfel und Bilsenkraut, die beide die für den Menschen giftigen Tropanalkaloide als natürliche Inhaltsstoffe enthalten, empfahl die EU im Jahr 2014, vorzugsweise Buchweizen auf die Tropanalkaloide Atropin (Hyoscyamin) und Scopolamin zu untersuchen. Zudem kann bei unsachgemäßer Handhabung des Buchweizens der Stoff Ochratoxin A gebildet werden. Bei Ochratoxin A handelt es sich um ein Schimmelpilzgift, das weltweit in vielen pflanzlichen Erzeugnissen, insbesondere Getreide, zu finden ist. Im bundesweiten Lebensmittelmonitoring 2011 wurde bei mehreren Proben Buchweizen Ochratoxin A in Konzentrationen über dem zulässigen Höchstgehalt von 3 µg/kg festgestellt. Das LGL untersuchte im Jahr 2015 insgesamt 18 Proben Buchweizenkörner (von zehn verschiedenen Firmen) und 15 Proben Buchweizenmehl (von vier unterschiedlichen Herstellern) aus dem Einzelhandel auf Ochratoxin A und die Tropanalkaloide Atropin und Scopolamin.
Ergebnisse
Bei Buchweizenmehl und -körnern aus ökologischer bzw. biologischer Erzeugung war etwa bei der Hälfte der Proben Ochratoxin A nicht nachweisbar; die andere Hälfte wies geringfügige Belastungen bis etwa zur Hälfte des zulässigen Höchstgehaltes auf (siehe Tabelle 1). Bei Buchweizenmehl und -körnern aus konventioneller Erzeugung wies dasLGL nur bei einer Probe kein Ochratoxin A nach. Bei sieben Proben stellte das LGL geringe Belastungen bis hin zum Grenzwert fest, in einem Fall sogar eine mehr als zweifache Überschreitung des zulässigen Höchstgehaltes. Das LGL hat diese Probe wegen der Höchstgehaltsüberschreitung von Ochratoxin A lebensmittelrechtlich entsprechend beurteilt. Ein erfreuliches Ergebnis zeigten die Untersuchungen des Buchweizens auf mögliche Gehalte an Tropanalkaloiden. Lediglich in zwei Proben aus ökologischer bzw. biologischer Erzeugung wies das LGL Spuren an Atropin nach. Diese waren jedoch so gering, dass eine quantitative Bestimmung nicht möglich war (siehe Tabelle 2).
Fazit
Da häufig nicht bekannt ist, aus welchen Ländern der Buchweizen stammt und die Belastung mit Ochratoxin A und Tropanalkaloiden auch witterungsbedingten Schwankungen unterliegt, wird das LGL auch künftig entsprechende Untersuchungen vornehmen.
Risikoorientierte Proben | Art der Produktion | Proben-zahl | OTA-Gehalt < NWG |
OTA-Gehalt NWG < X < HG |
OTA-Gehalt > HG |
Maximalwert [µg/kg] |
---|---|---|---|---|---|---|
Buchweizenmehl | konventionell | 5 | 0 | 5 | 0 | 1,37 |
öko-/biologisch | 10 | 3 | 7 | 0 | 1,23 | |
Buchweizenkörner | konventionell | 4 | 1 | 2 | 1 | 7,03 |
öko-/biologisch | 14 | 8 | 6 | 0 | 1,63 |
Nachweisgrenze (NWG) von OTA: 0,02 µg/kg, HG = zulässiger Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 1881/2009
Risikoorientierte Proben | Art der Produktion | Proben-zahl | Atropin-Gehalt < NWG |
Atropin-Gehalt NWG < X < BG |
Scopolamin-Gehalt < NWG |
---|---|---|---|---|---|
Buchweizenmehl | konventionell | 5 | 5 | 0 | 5 |
öko-/biologisch | 10 | 9 | 1 | 10 | |
Buchweizenkörner | konventionell | 4 | 4 | 0 | 4 |
öko-/biologisch | 14 | 13 | 1 | 14 |
Nachweisgrenze (NWG) von Atropin und Scopolamin: jeweils 0,7 µg/kg,
Bestimmungsgrenze (BG) von Atropin und Scopolamin: jeweils 2,0 µg/kg