Mykotoxine in Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2009

2009 untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 970 Proben auf verschiedene Mykotoxine in Lebensmitteln und Organproben.

Organproben und Rohmilch

In Lebensmittel tierischer Herkunft gelangen Mykotoxine nur über kontaminierte Futtermittel ("carry-over"). Die Pilzgifte reichern sich vor allem in Innereien an. Bei den Untersuchungen von 42 Organproben (Leber von Mastrindern, Fischen und Geflügel sowie Niere von Schweinen) im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) waren Afla B/G, ZEA und OTA nicht nachweisbar. Von Afla B1 ist bekannt, dass es im Tier in Afla M1 umgewandelt wird und als solches in die Milch übergeht. Alle 34 am LGL getesteten Rohmilchproben wiesen kein Afla M1 auf.

Schalenfrüchte, getrocknete Feigen und Erzeugnisse daraus

Insbesondere Haselnüsse, Erdnüsse, Pistazien, getrocknete Feigen und Mandeln sind häufig mit Aflatoxinen belastet. Diese Lebensmittel und Erzeugnisse mit einem Anteil solcher Lebensmittel von 10 % oder mehr unterliegen deshalb bei Einfuhr in die EU einer Vorführpflicht, wobei die Kontrolldichte nach Erzeugnis und Herkunftsland variiert. Circa 95 % der vom LGL kontrollierten Importproben stammten aus der Türkei. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl aller Importkontrollen in Bayern erneut an (vergleiche Abbildung 1), gegenüber dem Vorjahr um 26 % und gegenüber 2005 sogar um 284 %.

Importproben zur Aflatoxinuntersuchung,

Abbildung 1: Importproben zur Aflatoxinuntersuchung, Bayern 2005 bis 2009

Die zulässigen Aflatoxin-Höchstgehalte betragen 2 µg/kg für Afla B1 und 4 µg/kg für die Summe aller Aflatoxine der B- und G-Gruppen. Bei Haselnüssen blieb der Anteil mit Höchstmengenüberschreitungen (9 %) im Vergleich zu 2008 unverändert. Auch die durchschnittlichen Gehalte an Aflatoxinen waren ähnlich wie im Vorjahr. Bei getrockneten Feigen sank zwar die Häufigkeit der Höchstmengenüberschreitungen um 26 %, die durchschnittlichen Gehalte an Aflatoxinen stiegen im Vergleich zu 2008 jedoch auf das Doppelte an. Besonders hohe Gehalte an Afla B1 von 89 µg/kg und an Afla B/G von 95 µg/kg fanden sich in einer Probe "Honey Sohan", einer persischen Spezialität, die aus Zucker, Butter, Mandeln, Pistazien, Honig und anderen Zutaten hergestellt wird. Die vom LGL beanstandeten Partien stammten bis auf drei iranische Erzeugnisse alle aus der Türkei und wurden an den Eingangszollstellen zurückgewiesen. Zusätzlich zu den Importproben untersuchte das LGL weitere Nussproben, Trockenfeigen und Kürbiskerne im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf Aflatoxine (vergleiche Tabelle 1).

Tabelle 1: Afla B1 und Afla B/G in Schalenfrüchten, getrockneten Feigen, Kürbiskernen und Erzeugnissen daraus
Lebensmittel Probenzahl Anzahl über den Höchst­gehalten Wertebereich Afla B1 [μg/kg] Wertebereich Afla B/G [μg/kg]
Haselnüsse und Haselnusserzeugnisse 142 12 (9 %) u. B. – 11 u. B. – 72
Pistazien und Pistazienerzeugnisse 37 9 (24 %) u. B. – 89 u. B. – 95
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse 6 0 u. B. u. B.
Mandeln 3 0 u. B. u. B.
Mandelmus, Nougatcreme und -glasur 33 0 u. B. – 1,1 u. B. – 1,5
Kürbiskerne 25 0 u. B. – 2,2 u. B. – 2,4
getrocknete Feigen 46 6 (13 %) u. B. – 35 u. B. – 71
Gesamt 292 27 ( 9 %) u. B. – 89 u. B. – 95
davon Importproben 223 27 (12 %) u. B. – 89 u. B. – 95
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

Fruchtsäfte, fruchtsafthaltige Erzeugnisse und Apfelmus

Von den insgesamt 224 auf Patulin (PAT) untersuchten Getränken, davon 34 Bio-Fruchtsäfte, waren 69 % unbelastet (vergleiche Tabelle 2). Die übrigen Proben enthielten Patulin über 5 µg/kg bei den Säften und über 2 µg/kg bei den Schorlen und Fruchtsaftgetränken. Insgesamt war in 29 % der Bio-Fruchtsäfte und in 32 % der konventionell erzeugten Säfte PAT nachweisbar. Die höchsten Gehalte lagen bei 8 µg/kg in einem Bio-Apfelsaft und 38 µg/kg in einem konventionell erzeugten Saft und damit deutlich unter dem zulässigen Höchstgehalt von 50 µg/kg. Auch 18 Proben Apfelmus enthielten kein PAT. In 20 Getränkeproben für Säuglinge und Kleinkinder war OTA nicht nachweisbar.

Tabelle 2: PAT und OTA in Fruchtsäften, fruchtsafthaltigen Erzeugnissen und Apfelmusen
Lebensmittel Untersuchung auf Proben­zahl Anzahl Proben mit Rückständen Wertebereich (μg/kg)
Apfelmuse und -kompotte PAT 18 0 u. B.
Säfte gesamt PAT 224 69
davon Apfelsäfte PAT 159 59 u. B. bis 38
Apfelschorlen PAT 19 2 u. B. bis 3
Birnensäfte, -nektare PAT 17 2 u. B. bis 5
Mehrfruchtsaftschorlen PAT 2 1 u. B. bis 5
Fruchtsaftgetränke PAT 12 4 u. B. bis 8
Mehrfruchtsäfte, kernobsthaltig PAT 15 1 u. B. bis 19
Mehrfruchtsäfte, -getränke und Schorlen mit hohem Traubenanteil für Säuglinge und Kleinkinder OTA 20 0 u. B.
u. B. = unterhalb der Bestimmungsgrenze

Getrocknete Trauben und Kakaopulver

33 von 41 untersuchten Proben getrockneter Trauben (80 %) enthielten OTA. Der Maximalgehalt in einer Sultaninenprobe betrug 2,4 µg/kg und blieb damit unterhalb des EU-weit gültigen Höchstgehalts von 10 µg/kg. Alle 21 Proben Kakaopulver oder kakaohaltiges Getränkepulver aus dem bundesweiten Überwachungsprogramm enthielten OTA. Der mittlere Gehalt betrug 1,0 µg/kg, der höchste lag bei 5,0 µg/kg in einer Probe schwach entöltem Kakaopulver. Für Kakaoerzeugnisse wurde bisher kein verbindlicher Höchstwert für OTA festgelegt. Nach toxikologischer Bewertung stellen die analysierten Konzentrationen kein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher dar.

Getreide/Getreideerzeugnisse

Das LGL untersuchte Getreide und Getreideerzeugnisse auf DON als wichtigen Vertreter der Trichothecene. Bei Gerste waren nur drei Proben frei von DON. In 29 Proben aus ökologischer Erzeugung reichten die DON-Gehalte bis 22 µg/kg, bei 14 Proben aus konventioneller Erzeugung erstreckten sie sich bis 349 µg/kg. In Weizenkleingebäck wie Baguettebrötchen fand das LGL im Rahmen eines Monitoring-Projekts bei 18 Proben DON-Gehalte von 42 bis 238 µg/kg. Auch in zwei Drittel der Maisproben, die zur Popcornherstellung bestimmt waren, wies das LGL DON mit Gehalten von 61 bis 784 µg/kg nach. Die zulässigen Höchstgehalte für DON waren in allen Fällen eingehalten worden.

Projekt Muttermilch

Das LGL entwickelte eine empfindliche und robuste hochdruckflüssigchromatografische Bestimmungsmethode für OTA in Humanmilch und wies in zehn von 125 Proben OTA nach. Die Gehalte waren sehr niedrig. Auch der höchste Messwert von 0,05 µg/l in der Probe einer Frau ausländischer Herkunft blieb toxikologisch unbedeutend.

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