Mykotoxine in Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2019/20

Untersuchungen

Im Jahr 2019 untersuchte das LGL 1.350 Lebensmittelproben aus dem Einzelhandel oder direkt vom Hersteller auf ausgewählte Mykotoxine. Die Proben werden risikoorientiert entnommen und umfassen vor allem Nüsse und Ölsamen, Getreide, Getreidemehle und Backwaren sowie getrocknete Früchte und Gewürze. Aber auch Getränke wie Säfte oder tierische Lebensmittel wie Milch untersucht das LGL auf Mykotoxine. Das Untersuchungsziel ist meistens ein bestimmtes Mykotoxin wie Deoxynivalenol, Zearalenon, Patulin, Ochratoxin A oder eine Gruppe wie Aflatoxine und Ergotalkaloide. Auch Kombinationen aus beiden sind möglich. DasLGL legt den Untersuchungsumfang in Abhängigkeit von gesetzlichen Höchstgehalten und Kontaminationsrisiko individuell je nach Lebensmittel fest.

In 72 % der Proben stellte das LGL keine quantifizierbaren Gehalte an Mykotoxinen fest, 28 % enthielten Mykotoxingehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze. Insgesamt beanstandete das LGL jedoch nur rund ein Prozent der Proben und beurteilte diese als nicht verkehrsfähig. Sieben Proben enthielten Gehalte an Mykotoxinen, bei denen eine Gesundheitsgefährdung vom LGL nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen
werden konnte. Darunter waren zwei Proben Roggenmehl mit hohen Gehalten an Ergotalkaloiden, drei Proben getrocknete Feigen (in zwei Fällen Höchstgehaltsüberschreitung an Ochratoxin A und einmal an Aflatoxinen) und jeweils eine Probe gemahlene Haselnüsse und Melonenkerne mit zu hohen Aflatoxingehalten.
Diese Proben meldete das LGL umgehend an das EU-weite Schnellwarnsystem. Weitere 35 Proben (3 %) beurteilte das LGL als auffällig hinsichtlich ihrer Gehalte an Mykotoxinen und informierte die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden
über den Sachverhalt mittels Sachverständigenäußerungen Insbesondere betraf dies neben Haselnüssen mit Aflatoxinen vor allem Roggenkörner und Roggenmehle mit Gehalten an Ergotalkaloiden. Diese Stoffe werden im Mutterkorn gebildet. Verantwortlich für die Mutterkornbildung ist der Pflanzenparasit Claviceps purpurea, dessen Verbreitung stark von der Witterung abhängig ist. Das LGL stellte im Erntejahr 2018 (Vermarktung von Juli 2018 bis Juni 2019) für Roggen deutlich höhere Gehalte an Ergotalkaloiden fest als in den Vorjahren.

Tabelle: Mykotoxine in Lebensmitteln 2020
Lebensmittel Probenzahl Mykotoxine
kleiner BG
Mykotoxine
größer BG
Beanstandung Sachverständigen-
äußerung
Fette, Öle  28 11 17 0 4
Getreide, Getreideerzeugnisse, Backwaren 151 107 44 0 5
Nüsse, Ölsamen 124 51 73 2 4
Obst, Obsterzeugnisse 126 101 25 5 4
Gewürze, Würzmischungen 106 73 33 0 3
Süße Brotaufstriche, Kakao 27 11 16 0 2
Kaffee 20 13 7 0 0
Säfte 114 82 32 0 0
Weine, weinähnliche Getränke 54 46 8 0 0
sonstige Lebensmittel 2 2 0 0 0
Milch, Milchprodukte, Käse 85 85 0 0 0
Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch 77 72 5 0 5
Gesamt 914 654 260 7 27
Anteil 100% 72% 28% 1% 3%
Vorjahre zum Vergleich          
2019 Gesamt 1.350 969 381 12 35
2019 Anteil 100% 72% 28% 1% 3%
2018 Gesamt 1.092 844 248 8 21
2018 Anteil 100% 77% 23% 1% 2%
2017 Gesamt 1.344 890 454 17 24
2017 Anteil 100% 66% 34% 1% 2%
2016 Gesamt 638 416 222 9 8
2016 Anteil 100% 65% 35% 1% 1%

BG = Bestimmungsgrenze

Importproben

Zusätzlich zu den genannten 1.092 Proben aus dem Handel untersuchte das LGL 244 Importproben, die speziell im Rahmen einer verstärkten Kontrolle bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittelgruppen in die EU genommen wurden. Neun dieser Proben (4 %) durften wegen eines überhöhten Mykotoxingehaltes nicht importiert werden (siehe Abbildung). Nach Anteilen von 6 % im Jahr 2017 und 11 % im Jahr 2016 halten sich die überhöhten Befunde bei den Importproben wieder auf einem niedrigeren Niveau. Zusätzlich war das LGL für die Untersuchung von 337 Importproben verantwortlich, die im Rahmen einer verstärkten Kontrolle bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittelgruppen in die Europäische Union (EU) an den Grenzkontrollstellen entnommen wurden. Nachdem im letzten Jahr mit nur 4 % beanstandeten Proben ein Tiefstand erreicht wurde, stieg die Beanstandungsquote 2019 wieder auf 7 %. Die beanstandeten Warenlieferungen durften wegen eines überhöhten Mykotoxin-Gehaltes nicht importiert werden. Betroffen waren hiervon überwiegend getrocknete Feigen und Pistazien.

Das Tortendiagramm repräsentiert alle Proben, die das LGL im Jahr 20120 für die Einfuhr in die Europäische Union auf Mykotoxine untersucht hat. 96% dieser Proben waren importfähig. 4% aller untersuchten Produkte durften wegen der in ihnen enthaltenen Mengen an Mykotoxinen nicht eingeführt werden.

Abbildung: Mykotoxine in Importproben 2020