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Häufige Fragen zum Thema Hepatitis E
Seit einigen Jahren ist deutschlandweit eine leichte Zunahme der Meldungen über Hepatitis E- Erkrankungen zu verzeichnen. Diese Zunahme ist jedoch höchstwahrscheinlich nicht auf eine tatsächliche Steigerung der Erkrankungszahlen beim Menschen zurückzuführen, sondern unter anderem auf eine gestiegene Aufmerksamkeit der Ärzteschaft für das Thema oder häufiger angewandte und sensiblere Diagnoseverfahren . Untersuchungen zeigen, dass auch Lebensmittel, die aus Wild- und Hausschweinen hergestellt werden, als Infektionsquelle nicht ganz ausgeschlossen werden können.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beantwortet in seinen aktuellen FAQ nun Fragen rund um das Thema Hepatitis E und gibt zudem Empfehlungen, wie man sich vor einer Erkrankung schützen kann.
1. Was ist Hepatitis E?
Hepatitis E ist eine akute Leberentzündung, die durch eine Infektion mit dem Hepatitis E Virus (HEV) hervorgerufen wird. Bei dem beim Menschen auftretenden Hepatitis E-Virus werden die Genotypen 1 bis 4 unterschieden. Der Genotyp 1 kommt hauptsächlich in Asien und Afrika vor. Der Genotyp 2 wurde ursprünglich in Mexiko gefunden, anschließend auch in Afrika. In Deutschland wie auch in Europa, USA, Australien und Japan tritt vor allem der Genotyp 3 des Hepatitis E-Virus auf. Genotyp 4 tritt sporadisch in asiatischen Ländern auf und wurde kürzlich auch bei Personenaus Deutschland und Frankreich gefunden. Je nachdem mit welchem Genotyp des Hepatitis E Virus man sich infiziert, können sich unterschiedliche Krankheitsverläufe entwickeln. Eine Infektion mit dem in Deutschland vorherrschenden Genotyp 3 des Hepatitis E Virus verläuft meist symptomlos und bleibt darum meist unerkannt. Symptomatische Infektionen verlaufen in der Regel akut, selbstlimitierend und häufig ohne Gelbsucht mit milden gastrointestinalen oder allgemeinen Symptomen. Prinzipiell ist jedoch ein breites Spektrum der klinischen Symptomatik zu beobachten, bis hin zu fulminanten Hepatitiden (insbesondere bei bestehender Vorschädigung der Leber oder unter Immunsuppression).
Bei einer Infektion mit dem in Afrika und Asien vorkommenden Hepatitis E Virus Genotyp 1 wurden bei Schwangeren schwere Verlaufsformen beobachtet, Für den in Deutschland endemischen Hepatitis E Virus Genotyp 3 gibt es keine Hinweise, dass eine Schwangerschaft die Prognose der Erkrankung verschlechtert.
2. Wie viele Erkrankungen gibt es in Deutschland?
Da das Virus vor allem in Asien, Afrika und Mittelamerika weit verbreitet ist, galt eine Hepatitis-E-Infektion in industrialisierten Ländern lange als Reiseerkrankung, mit der man sich bei einem Auslandsaufenthalt in einer der besagten Regionen ansteckte. Seit Beginn der Meldepflicht im Jahr 2001 wird jedoch ein Anstieg der Meldungen von Hepatitis-E-Fällen in Deutschland verzeichnet. Insbesondere ist die Zahl der sogenannten autochthonen Erkrankungsfälle, die in keinem Zusammenhang mit einer Reise stehen und bei denen die Infektion in Deutschland erworben wurde, gestiegen. Waren es laut Robert Koch-Institut (RKI) im Jahr 2013 noch 459 Fälle in Deutschland, so wurden im Jahr 2014 insgesamt 671 Fälle und für das Jahr 2015 1.266 Fälle gemeldet. Dennoch ist die Zahl der gemeldeten Hepatitis E-Erkrankungen im Vergleich zu anderen Infektionskrankheiten vergleichsweise gering.
In diesem Zusammenhang kann auf eine Studie (4.422 Proben) des RKI und des Konsiliarlabors für Hepatitis A- und E-Viren der Universität Regensburg verwiesen werden. In dieser fanden sich bei 16,8 % der erwachsenen Allgemeinbevölkerung in Deutschland HEV-spezifische Antikörper. Das heißt, die Probanden hatten sich irgendwann in ihrem Leben einmal mit dem HEV infiziert. Demnach scheinen Infektionen mit Hepatitis-E-Virus meist völlig unauffällig und symptomlos zu verlaufen und nur vereinzelt zu einer Hepatitis-Erkrankung zu führen.
3. Bei welchen Tierarten kommt HEV vor?
Hierzu gibt es Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und anderer Forschungseinrichtungen. Sie zeigen, dass zwischen 40 % und 50 % der Hausschweine in deutschen Beständen Antikörper gegen das HEV besitzen, also sich zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrem Leben mit HEV auseinandergesetzt haben . Bei den in Deutschland untersuchten Wildschweinen wurden im Extremfall bis zu 68 % Antikörper gegen das Virus nachgewiesen, wobei deutliche regionale Unterschiede festgestellt wurden. Klinische Symptome werden bei Haus- und Wildschweinen nicht beobachtet.
Möglicherweise sind auch weitere Tierarten, wie z. B. Rehe oder Hirsche, Träger des Virus.
4. Welche Rolle spielen Lebensmittel tierischen Ursprungs?
Vor allem in den Ländern Asiens, Afrikas und Mittelamerikas können aufgrund unzureichender Hygiene das Trinkwasser und Lebensmittel mit dem Virus kontaminiert sein. Doch auch andernorts kann das Virus durch den direkten Kontakt mit HEV-infizierten Tieren oder durch Lebensmittel, die aus infizierten Tieren hergestellt werden, übertragen werden.
So hat das LGL 100 Leberproben von Hausschweinen untersucht, die am Schlachthof direkt nach der Schlachtung der Tiere entnommen wurden. Darüber hinaus wurden insgesamt 144 Leberwürste aus dem Einzelhandel unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Bei 3 % der untersuchten Schweinelebern konnte Hepatitis-E-Virus-RNA nachgewiesen werden, bei den untersuchten Leberwürsten aus dem Handel war Hepatitis-E-Virus-RNA in ca. 20 % der Proben noch nachweisbar. Dieses Ergebnis ist nicht gleichbeutend mit dem Nachweis von kompletten infektiösen Viruspartikeln, Eine Infektion mit dem Hepatitis-E-Virus nach dem Verzehr von rohem Schweine- bzw. Wildschweinfleisch kann aber aufgrund dieser Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden.
5. Wie kann man sich schützen?
Wie das BfR ausführt, weisen Berufsgruppen wie Jäger, Waldarbeiter, Schlachter, Fleischkontrolleure oder Tierärzte deutlich häufiger Antikörper gegen HEV im Blut als die Durchschnittsbevölkerung. Das heißt, dass diese Träger von HEV-Antikörpern sich irgendwann in ihrem Berufsleben mit HEV infiziert hatten.
Durch das Tragen der vorgeschriebenen Schutzkleidung können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Schlachthöfen ihr Infektionsrisiko verringern. Jäger sollten beim Ausweiden und Zerlegen des erlegten Tieres Schutzhandschuhe tragen.
Ferner stellen eine gute Küchenhygiene bei der Verarbeitung von rohem Fleisch und Innereien, allen voran bei Schweineleber sowie eine Durcherhitzung von Fleisch und Innereien bei möglichst hohen Temperaturen eine grundsätzlich sinnvolle Vorsorge dar.
Darüber hinaus empfiehlt das LGL, wie auch das BfR, bestimmten Verbrauchergruppen, wie immungeschwächten Personen, Personen mit Vorschädigungen der Leber sowie Schwangeren und Kleinkindern, auf den Verzehr roher Fleischprodukte wie Mett oder kurzgereifte Rohwürste (z. B. frische Mettwurst) zu verzichten. Diese Vorsichtsmaßnahmen bilden im Übrigen auch einen guten Schutz vor anderen lebensmittelbedingten Erkrankungen, verursacht auch durch bakterielle Erreger wie z.B. Salmonellen, Listerien oder verotoxinbildenden E. coli .
6. Was unternehmen die Behörden?
Das LGL forscht kontinuierlich im Bereich der molekularbiologischen Nachweismöglichkeiten und arbeitet darüber hinaus in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe mit, in der fortlaufend neue Forschungsergebnisse ausgewertet werden. Derzeit kann anhand des molekularbiologischen Nachweises von Hepatitis-E-Virus-RNA noch keine Aussage über die Infektionsfähigkeit des Erregers getroffen werden. Im Rahmen von Inaktivierungsstudien, die aktuell am BfR durchgeführt werden, sollen hierzu weitere Erkenntnisse gewonnen werden, die eine Risikobewertung des Geschehens, die zum jetzigen Zeitpunkt anhand der Datenlage noch nicht möglich ist, erlauben.
Um tatsächlich an einer Hepatitis E zu erkranken, spielen neben der Infektion mit dem Virus weitere Faktoren eine Rolle, die es noch zu untersuchen gilt. Die routinemäßige serologische Testung aller Schlachtschweine ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht des LGL daher nicht zielführend. Weitere konkrete Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes können erst angegangen werden, wenn noch offene Fachfragen wie z. B. die Übertragungswege bei Menschen bzw. Tieren hinreichend geklärt sind. Dazu sind die Bundes- und EU-Ebene zu beteiligen.