Beurteilungswerte Allergene

Hinweis: Bei den hier genannten "Beurteilungswerten" handelt es sich um Werte für die Labore der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Sie sollen eine größenordnungsmäßige Orientierung geben, ab welchem Gehalt eines nachgewiesenen, aber nicht gekennzeichneten allergenen Bestandteils (weder im Zutatenverzeichnis noch als Spurenhinweis) die Erstellung eines Prüfberichtes angezeigt sein kann. Im Einzelfall kann dies auch bei Produkten angezeigt sein, bei denen auf das nachgewiesene Allergen in Form einer Spurenkennzeichnung hingewiesen wird. Dieser Prüfbericht enthält eine Empfehlung zur Prüfung, ob der Eintrag des allergenen Bestandteils rezepturmäßig über eine Zutat erfolgte und somit die Kennzeichnungs-Bestimmungen der LMIV nicht eingehalten sind.
Es handelt sich bei den genannten Werten angesichts der bestehenden analytischen Messunsicherheit um Orientierungswerte.
Für eine Risikobewertung im Einzelfall sind die vorhersehbaren Verzehrmengen des jeweiligen Produktes zu berücksichtigen und mit Hilfe der Schwellenwertdosis mg Protein kann eine Überschreitung ermittelt werden.
Bei einer Auslobung "frei von..." in einem Produkt ist beim Nachweis des genannten allergenen Stoffs eine Beurteilung nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. a) i.V. m. Abs. 4 Buchst. c) der VO (EG) Nr. 178/2002 in der Regel angezeigt, wenn im Rahmen einer Risikobewertung in Abhängigkeit von der jeweils zu erwartenden Verzehrmenge die Schwellenwertdosis überschritten wird.

Tabelle gemäß ALS/ALT-AG "Lebensmittelallergene"(Stand: 13.01.2020)
  Bewertungsgrundlage VSEP 2019(1) Messergebnisse VSEP 2019(1)  
Schwellenwertdosis mg Protein [ED01] mg allergenes Protein/kg (Schwellenwertdosis erreicht bei Verzehr von 100 g LM) Prüfempfehlung an die Behörde, ob eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 9 VO (EU) 1169/2011 als Zutat besteht  
analytisch bestimmt als Protein
[in mg/kg]
analytisch bestimmt als Lebensmittel( 3) [ggf. Spezifi-zierung des Lebensmittels
[in mg/kg]
Änderung gegenüber Vorversion (6)
Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen)
0,7
7
>7
> 100 5)
[> 5, als Gluten](7)
neu
Krebstiere: Garnelen

25

250

>250(4)
> 2100 [Garnelen, gekocht]
neu
Fische
1,3
13
13(4)

>50
[Fischfilet, gedämpft]

neu
Eier
0,2
2
2(4)
> 4,4
[Volleipulver]
Erdnüsse
0,2
2
>2(4)
>5
Sojabohnen
0,5
5
>5
>10
Milch
0,2
2
2(4)
5 [Magermilchpulver, NFDM]
Schalenfrüchte: Haselnüsse
0,1
1
1
>5
Schalenfrüchte: Cashewnüsse
(empfohlen für Pistazien)
0,05
0,5
1(5)
>5(5)
Schalenfrüchte: Walnüsse
(empfohlen für Pecannüsse)
0,03
0,3
>1(5)
>5(5)
Schalenfrüchte: Mandeln, Paranüsse,
Macadamianüsse, Queenslandnüsse
0,1 (empfohlen)
1
1
>5(2)
Sesamsamen
0,1
1
>1
>5
Lupinen
2,6
26
>26
>50
Sellerie
0,05
0,5
>0,5
10
Senf
0,05
0,5
>0,5(4)
>2

(1) 2019 VITAL Scientific Expert Panel Recommendations
(2) derzeit keine aktuellen Schwellenwertdosen verfügbar, daher vorläufige Orientierung an Analytik (halbquantitative Aussagen PCR ab ca. 20 mg/kg möglich)
(3) insbesondere bei der Anwendung von ELISA sind eventuell notwendige Umrechnungen auf die hier genannte Bezugsgröße zu beachten (z.B. aus Angaben im Kit oder über Proteinwerte des Lebensmittels gemäß Literaturangaben). Hier wurden zur Umrechung die Werte aus Souci / Fachmann / Kraut „Die Zusammensetzung der Lebensmittel, Nährwert-Tabellen“ 8., revidierte und ergänzte Auflage (2016) verwendet.
(4) bei Verwendung von derzeit auf dem Markt befindlichen kommerziellen ELISA kann, je nach Verarbeitungsgrad (v.a. Erhitzung) des Produktes, der tatsächliche Allergengehalt deutlich unterschätzt werden
(5) analytisch bedingt vorläufig kein tieferer Beurteilungswert festgelegt
(6) Pfeile nach oben , nach unten , waagerecht : Beurteilungswert tiefer, unverändert oder höher gegenüber Vorversion, neu = erstmals festgelegt
(7) Nicht zu verwenden zur Überprüfung glutenfreier Produkte im Sinne der DVO (EU) Nr.828/2014.