Herkunftsbestimmung und Authentizitätsprüfung – Untersuchungsergebnisse 2015

Am LGL werden mittels Isotopenmassenspektrometrie (IRMS) und Kernresonanzspektroskopie (NMR) Isotopenmuster bestimmt, mit denen die geografische Herkunft und die Bio-Kennzeichnung überprüft, aber auch unzulässige Zusätze wie Fremdzucker, Alkohol oder synthetische Rohstoffe nachgewiesen werden können. Zur Überprüfung der Authentizität und Herkunft setzt das LGL zusätzlich Screeningverfahren mittels Protonen-NMR sowie die Gaschromatographie und Massenspektrometrie
ein.

Rindfleisch

Für Rindfleisch besteht seit dem Jahr 2000 aufgrund der BSE-Krise europaweit die Verpflichtung zur Ursprungsangabe. Das LGL überprüfte die Angabe der geografischen Herkunft bei 26 Rindfleischproben, davon 21 aus Deutschland, zwei aus Irland, eine aus
den USA, eine aus Argentinien und eine aus Brasilien. Geografisch und traditionell unterschiedliche Vorgehensweisen in der Tierhaltung und Fütterung resultieren in geografisch abgrenzbaren Unterschieden in den Isotopenverhältnissen. Während die
Isotopenverhältnisse von Sauerstoff und Wasserstoff Rückschlüsse auf die geografische Herkunft zulassen, geben die Kohlenstoff-, Stickstoff- und Schwefel-Isotopenverhältnisse Hinweise auf die Fütterung und indirekt ebenfalls auf die geografische Herkunft. Das Kohlenstoff-Isotopenverhältnis wird vor allem durch das Verhältnis von C3-Pflanzen (zum Beispiel Gräser) zu C4-Pflanzen (zum Beispiel Mais) im Futter beeinflusst. Der höhere Anteil an Mais im Futter bei Rindern aus Brasilien und den USA resultiert in deutlich höheren Kohlenstoff-Isotopenverhältnissen im Rindfleisch im Vergleich zu Rindfleisch aus Irland.
Die Kombination der Isotopenverhältnisse der leichten Elemente (H, O, C, N, S) ermöglicht die Überprüfung der geografischen Herkunft. Das LGL beanstandete bei keiner der untersuchten Rindfleischproben die Angabe der geografischen Herkunft.

Lachs

Auch frischer Fisch muss nach der Verordnung (EU) 1379/2013 unter anderem mit der Handelsbezeichnung der Art, dem wissenschaftlichen Namen, der Produktionsmethode und dem Fanggebiet gekennzeichnet werden. Das LGL überprüfte die Angabe des Fanggebietes und der Produktionsmethode bei 15 Pazifischen Lachsen (Oncorynchus spp.) aus Wildfang sowie 21 Atlantischen Lachsen (Salmo salar), davon neun aus konventioneller Aquakultur und zwölf aus ökologischer Aquakultur. Die Unterschiede zwischen konventioneller und ökologischer Aquakultur sind in Tabelle 1 aufgeführt.

Tabelle 1: Konventionelle und ökologische Aquakultur im Vergleich
  konventionell ökologisch
Besatzdichte 40 kg Fisch pro m3 10 kg Fisch pro m3
Herkunft der Futtermittel keine Vorgabe aus ökologischer Aquakultur
Anteil pflanzlicher Futtermittel keine Vorgabe höchstens 60 %
Farbstoffe künstliche Farbstoffe erlaubt nur natürliche Pigmente erlaubt
Hormone erlaubt nicht erlaubt
In der Abbildung 1 ist das Streudiagramm der Diskriminanzanalyse von Lachsproben unterschiedlicher Produktionsmethoden dargestellt. Die X-Achse ist mit Funktion 1 (Sauerstoff, Wasserstoff) und die Y-Achse mit Funktion 2 (Stickstoff, Schwefel) bezeichnet. Jede untersuchte Probe hat eine Markierung. Proben aus Wildfang sind als grüne, Proben aus konventioneller Aquakultur als blaue und Proben aus ökologischer Aquakultur als gelbe Punkte dargestellt. Die Proben einer Produktionsmethode können jeweils in einer Gruppe zusammengefasst werden. Die Trennung der Gruppen ist deutlich zu erkennen. Eine Probe (ein gelber Punkt) aus der ökologischen Aquakultur liegt in der Gruppe der Proben aus konventioneller Aquakultur. Eine Lachsprobe aus ökologischer Aquakultur ist aufgrund der analytischen Daten den Lachsproben aus der konventionellen Aquakultur

Abbildung 1: Bestimmung der Produktionsmethode von Lachsproben durch Diskriminanzanalyse

Geografische Herkunft

Die Isotopenverhältnisse von Wasserstoff und Sauerstoff geben Hinweise auf die geografische Herkunft. Atlantischer Lachs hat deutlich angereicherte Wasserstoff-
und Sauerstoff-Isotopenverhältnisse im Vergleich zu Pazifischem Lachs, sodass es möglich ist, zwischen den beiden Fanggebieten Atlantik und Pazifik zu unterscheiden. Das LGL beanstandete bei keiner der untersuchten Lachsproben die Angabe des Fanggebietes.

Fütterungsart

Die Isotopenverhältnisse von Stickstoff und Schwefel werden durch die aufgenommene Nahrung beeinflusst. Bei Pazifischem Lachs aus Wildfang spiegeln diese Isotopenverhältnisse die natürliche maritime Nahrungsgrundlage wider. Bei Atlantischem Lachs aus Aquakultur verändert der Einsatz von ökologischen oder konventionellen Futtermitteln diese Verhältnisse spezifisch. Die gesamte Betrachtung der Kombination der Isotopenverhältnisse der leichten Elemente (H, O, C, N, S) ermöglicht es, zwischen Atlantischem Lachs aus konventioneller und ökologischer Aquakultur und Pazifischem
Lachs aus Wildfang zu unterscheiden und somit die Produktionsmethode zu überprüfen.
Eine Lachsprobe aus ökologischer Aquakultur ist aufgrund der analytischen Daten den Lachsproben aus der konventionellen Aquakultur zuzuordnen. Aufgrund der bisher noch geringen Anzahl der untersuchten Proben beanstandete das LGL die auffällige Probe nicht. Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde wurde informiert und gebeten, durch
Überprüfung der Lieferscheine bis zum Erzeuger die Produktionsart aufzuklären und vom Verantwortlichen eine Stellungnahme anzufordern.

Eier

Aus dem auf jedem Ei aufgedruckten Erzeugercode lässt sich anhand der führenden Ziffer, zum Beispiel „0“ für Bio-Eier, die Haltungsform feststellen. Das LGL überprüfte bei zwölf Bio-Eierproben, ob sie aus ökologischer Erzeugung stammten. Die analytische Prüfung ist über das Stickstoff-Isotopenverhältnis möglich, da es in den Pflanzen durch geologische Bedingungen und die Düngung geprägt wird. Über das Futter wird das Stickstoff-Isotopenverhältnis an das Huhn weitergegeben. Das LGL beanstandete bei keinem der untersuchten Bio-Eier die Angabe der ökologischen Erzeugung.

Wein

Bei In- und Auslandsweinen untersuchte das LGL 190 Proben mittels Stabilisotopenanalytik und 425 Proben mittels Protonen-NMR-Screening. Ein Schwerpunkt war die Untersuchung von Prosecco, der sich in Deutschland als beliebtes Lifestyle-Produkt etabliert hat. Während Prosecco bis 2009 der Name einer Rebsorte war, ist es heute eine geschützte Herkunftsbezeichnung für DOC-Weine von Rebflächen, die in den Regionen Venetien und
Friaul-Julisch-Venetien im äußersten Nordosten Italiens liegen. DOC steht für Denominazione di origine controllata, also „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“.
Zwar steigt die Prosecco-Produktion von Jahr zu Jahr an, aber immer wieder gibt es
Meldungen, dass möglicherweise mehr Prosecco im Handel sei als überhaupt erzeugt werden kann. Das LGL untersuchte bislang 32 Proseccos (22 Perlweine und zehn Schaumweine), um zunächst eine Datenbasis über die charakteristische Zusammensetzung
von Proseccos zu erstellen, auf deren Grundlage dann Verfälschungen erkennbar sind. Das Projekt selbst sowie die Auswertung der Daten, bei der im Falle von Auffälligkeiten auch die EU bzw. italienische Behörden eingeschaltet werden, wird weitergeführt. Als erster Trend zeigte sich, dass Prosecco als Perlwein (vino frizzante) oder Schaumwein (vino spumante) meist ohne Jahrgangsangabe im Handel ist, einen Alkoholgehalt von durchschnittlich 10,5
Volumenprozent besitzt und im Mittel 13 g/l Zucker aufweist. Die ermittelten Stabilisotopenverhältnisse lagen in für die Herkunft und Jahrgänge 2014 und 2015 noch typischen Bereichen. Bei einer Probe war der vorhandene Alkoholgehalt nicht korrekt gekennzeichnet.

Fruchtsaft

Das LGL untersuchte 146 Proben Fruchtsaft mittels Stabilisotopenanalytik und Protonen-NMR-Screening. Die Überprüfung ergab keine Beanstandungen bezüglich der Angaben der Fruchtart, der geografischen Herkunft oder der Deklaration Direktsaft.

Spirituosen

In 210 Spirituosen erfolgte die Prüfung der Authentizität vor allem auch durch eine gaschromatographische Analyse des Profils der flüchtigen Bestandteile. Ein Williams-Christ-Birnenbrand fiel auf, weil er die für die Fruchtart charakteristischen Inhaltsstoffe (Decadiensäureester) nicht enthielt. Bei einem Kirschbrand war die Substanz 1-Butanol in einer untypisch erhöhten Menge vorhanden. Acht Proben russischer Wodka mit unterschiedlicher Aufmachung, die in Lizenz durch einen Lebensmittelunternehmer in den Verkehr gebracht worden waren, enthielten die Vergällungsmittel 2-Propanol sowie
tertiäres Butanol. Das LGL beanstandete daher sämtliche Wodkaproben als nicht zum Verzehr geeignet im Sinne von Art. 14 Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.#

Aromen

In 84 Proben von Aromen überprüfte das LGL die Aromastoffmuster sowie die Enantiomeren- und Stabilisotopenverhältnisse einzelner Aromastoffe im Hinblick auf die Kennzeichnung „natürlich“ und die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008
(EU-Aromenverordnung). Drei Proben waren aufgrund unzulässiger Kennzeichnung zu beanstanden, darunter ein als „natürlich“ gekennzeichnetes Aroma, in dem Aromastoffe mit
einem racemischen Enantiomerenverhältnis nachgewiesen wurden. Racemische Aromastoffe entstehen typischerweise bei einer chemischen Synthese von Aromastoffen. Zwei „natürliche Haselnussaromen“ waren zu beanstanden, die in großen Mengen haselnussfremde Aromastoffe enthielten. „Natürliches Haselnussaroma“ muss nach der EU-Aromenverordnung zu mindestens 95 % aus der Haselnuss stammen.

Fazit

Insgesamt zeigen die Untersuchungen des LGL im Jahr 2015, dass bei den untersuchten Stichproben der verschiedenen Lebensmittel die Authentizität weitgehend gewährleistet ist, in Einzelfällen aber immer wieder Verfälschungen und Irreführungen aufgedeckt werden können. Daher werden die am LGL zur Verfügung stehenden sowie neu entwickelten
Analyseverfahren für Authentizitätsprüfungen weiterhin eingesetzt, um den Verbraucher vor Verfälschungen und irreführenden Angaben zu schützen.

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