Vegane und vegetarische Lebensmittel –
Untersuchungsergebnisse 2017

Hintergrund

Vegane bzw. vegetarische Ernährung liegt im Trend. Die Industrie und der Einzelhandel haben darauf mit einer breiten Produktpalette reagiert. Vegane und vegetarische Lebensmittel haben den Ruf des Gesunden, der guten Ernährung, des Tierschutzes und der Nachhaltigkeit. Im Rahmen eines Schwerpunktuntersuchungsprogramms wollte das LGL diesen Trend näher beleuchten. Dafür wurden vegane und vegetarische Erzeugnisse aus unterschiedlichen Produktgruppen angefordert und untersucht.

Untersuchungsergebnisse

Das LGL untersuchte im Jahr 2017 insgesamt 292 vegane und vegetarische Erzeugnisse aus folgenden Produktgruppen: Fleisch-, Fisch- und Milch-Ersatzprodukte, Back-, Teig- und Süßwaren, Säuglings-/Kleinkindernahrung, Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetika (Tab. 1). Fast alle Proben wurden im Hinblick auf die Kennzeichnung überprüft, viele auch sensorisch. Dabei führte das LGL über 530 Untersuchungen an den 292 Proben durch (s. Tabelle 2). der Großteil der Proben (81 %) war weder bezüglich der Kennzeichnung noch der Zusammensetzung zu beanstanden, 13 % wurden beanstandet und bei weiteren 6 % erfolgte eine Sachverständigenäußerung (s. Tabelle 1).

Tabelle 1: Untersuchte Produkte und Beurteilung
Produktgruppe Proben spezielle Untersuchungen 1oB 2S 3B auffällig
(S+B)
Gründe
Fleischersatz
(z. T. vegane Fertiggerichte)
53
  • Laktose
  • tierische DNA
  • Milcheiweiß
  • Ei
13 15 25 75 %
  • „veggie“ statt „vegetarisch“ oder „vegan“ im Zusammenhang mit der Bezeichnung
  • fehlende Angabe der ersetzenden Zutaten (im Hauptsichtfeld)
  • mangelhafte Allergenkennzeichnung
  • unzulässige gesundheitsbezogene Angaben
  • unzureichende beschreibende Bezeichnung
  • EU-Bio-Logo zu klein
  • Klärung Novel-Food steht aus
  • deklarierter Fettgehalt nicht korrekt
  • falsche Bezeichnung
  • widersprüchliche Hinweise
Fischersatz 4
  • tierische DNA
  • Milcheiweiß
  • Ei
0 0 4 100 %
  • irreführende Bezeichnung, da direkter Bezug zur Tierart
  • mangelhafte Allergenkennzeichnung
  • irreführende Auslobung
Süßwaren 35
  • Proteingehalt (Hinweis auf Gelatine; Fruchtgummierzeugnisse)
  • Milchprotein (Schokolade)
33 1 1 6 %
  • Kennzeichnungsfehler Form Angabe MHD nicht korrekt
  • geringe Mengen Milcheiweiß nachgewiesen
Feine Backwaren 10
  • Ei
  • Milcheiweiß
10 0 0 0 %
Teigwaren 5
  • Ei
  • Milcheiweiß
5 0 0 0 %
Feinkostsalate 7
  • Zusammensetzung
2 1 4 71 %
  • fehlende Angabe der ersetzenden Zutaten (im Hauptsichtfeld)
  • mangelhafte Allergenkennzeichnung
  • irreführende Bezeichnung „Salat-Mayonnaise“
  • „veggie“ statt „vegetarisch“ oder „vegan“ im Zusammenhang mit der Bezeichnung
Milchersatzdrinks 58
  • Milcheiweiß
  • Allergenkennzeichnung
58 0 0 0 %
Räuchertofu 19
  • polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
17 0 2 11 %
  • mangelhafte Allergenkennzeichnung
Nahrungs-ergänzungsmittel 12
  • tierische DNA
12 0 0 0 %
Säuglings-/Kleinkindernahrung 28
  • tierische DNA
  • Pflanzenschutzmittel-Rückstände
28 0 0 0 %
kosmetische Mittel zur Hautreinigung oder Hautpflege 61
  • Konservierungsstoffe
  • Duftstoffe
  • mikrobiologische Verunreinigung
59 0 2 3 %
  • positiv nachweisbare, aber nicht deklarierte Bestandteile
gesamt 292
100 %
  237
81 %
17
6 %
38
13 %
19 %  
1o B: ohne Beanstandung; 2S: Sachverständigenäußerung;3 B: Beanstandung

Tabelle 2: Anzahl durchgeführte Untersuchungen
Untersuchung Anzahl
Sensorik
(Hauptaugenmerk: Vergleich mit dem „Original“-Produkt)
80
Kennzeichnung
(Hauptaugenmerk: Angabe der ersetzenden Stoffe; Allergen-Kennzeichnung)
76
Milcheiweiß 74
tierische DNA 62
Inhaltsstoffdeklaration
(bei Kosmetika)
61
Eiklar- und Milch-Allergene 38
Laktose 26
Pflanzenschutzmittel-Rückstände 25
Salzgehalt 21
Hauptinhaltsstoffe 20
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) 19
Gelatine 19
tierisches Eiweiß 7
Stoffe in Bezug auf deklarierte Health-Claims 2
stückige Komponenten 1
Summe 531

Fazit

Aus der vorliegenden Studie gingen keine Anhaltspunkte hervor, die darauf hindeuten, dass von veganen oder vegetarischen Produkten besondere Gesundheitsgefahren oder Hygieneprobleme ausgehen oder diese anderweitig als nicht sichere Lebensmittel betrachtet werden müssten. Inwieweit Verbraucher durch die Kennzeichnung veganer oder vegetarischer Lebensmittel getäuscht oder irregeführt werden, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sich der Verbraucher im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Auslobungen „vegan“ und „vegetarisch“ verlassen kann und unerwünschte tierische Bestandteile nicht zu erwarten sind.

 

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema

Weitere LGL-Artikel