Vegane und vegetarische Lebensmittel
Untersuchungsergebnisse 2018

Hintergrund

Vegane beziehungsweise vegetarische Ernährung liegt im Trend. Die Industrie und der Einzelhandel haben darauf mit einer breiten Produktpalette reagiert. Vegane und vegetarische Lebensmittel haben den Ruf des Gesunden, der guten Ernährung, des Tierschutzes und der Nachhaltigkeit. Produkte wie Sojabratwurst und Gemüsebratling sind schon seit geraumer Zeit auf dem deutschen Markt vertreten, aufgrund der gestiegenen Nachfrage wächst das Angebot an veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit zunehmender Produktvielfalt stetig an. Die geläufigen Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ sind bislang weder in Deutschland noch auf EU-Ebene gesetzlich definiert.

Im Rahmen eines Schwerpunktuntersuchungsprogramms wollte das LGL diesen Trend näher beleuchten. Dafür hat das LGL vegane und vegetarische Erzeugnisse aus unterschiedlichen Produktgruppen angefordert und untersucht. Erst nach Abschluss der vorliegenden Studie hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission im Dezember 2018 spezielle Leitsätze für „vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ veröffentlicht (www.dlmbk.de). Das LGL beurteilte die hier vorgestellten Proben daher nach den allgemeinen Vorgaben hinsichtlich Täuschungsschutz und Irreführung, allgemeiner Kennzeichnung, Einstufung als Novel-Food, Allergenkennzeichnung, Kontaminanten, Rückstandsgehalten, Zusatzstoffen sowie nährwert- und bzw. oder gesundheitsbezogenen Angaben.

Untersuchungsergebnisse

Das LGL untersuchte im Rahmen des Schwerpunktuntersuchungsprogramms insgesamt 292 vegane und vegetarische Erzeugnisse aus den Produktgruppen Fleisch-, Fisch- und Milch-Ersatzprodukte, Back-, Teig- und Süßwaren, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetika. Fast alle Proben wurden im Hinblick auf die Kennzeichnung überprüft, viele auch sensorisch. Dabei führte das LGL über 530 Untersuchungen an den 292 Proben durch. Der Großteil der Proben (81 %) war weder bezüglich der Kennzeichnung noch der Zusammensetzung zu beanstanden. Den LGL-Untersuchungen nach war jede fünfte Probe auffällig und entsprach nicht den geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Hauptgründe für Beanstandungen und Sachverständigenäußerungen waren allgemeine Kennzeichnungsmängel, wie sie bei anderen Produktgruppen genauso zu beobachten sind, zum Beispiel entsprach die Schriftgröße mancher Pflichtangaben nicht den gesetzlichen Vorgaben. 13 % der Proben beanstandete das LGL beispielsweise wegen Irreführung, weil die Angabe der Zutat, welche die üblicherweise verwendeten Bestandteile tierischer Herkunft ersetzt, im Hauptsichtfeld fehlte. Bei weiteren 6 % erfolgte eine Sachverständigenäußerung zu minderschweren Mängeln, zum Beispiel, weil der auf der Verpackung ausgelobte Fettgehalt zu niedrig war.
Die Verwendung und Nicht-Deklaration von Zutaten tierischen Ursprungs hat das LGL in den untersuchten Proben nicht nachgewiesen.


Fazit

Aus der vorliegenden Studie gingen keine Anhaltspunkte hervor, die darauf hindeuten, dass von veganen oder vegetarischen Produkten besondere Gesundheitsgefahren oder Hygieneprobleme ausgehen oder diese anderweitig als nicht sichere Lebensmittel betrachtet werden müssten. Inwieweit Verbraucher durch die Kennzeichnung veganer oder vegetarischer Lebensmittel getäuscht oder irregeführt werden, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sich der Verbraucher im Allgemeinen
auf die Richtigkeit der Auslobungen „vegan“ und „vegetarisch“ verlassen kann und unerwünschte tierische Bestandteile nicht zu erwarten sind.


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