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Untersuchung von türkischen Lebensmitteln auf Bestrahlung erstes Halbjahr 2010
Fazit
Die in den vergangenen Jahren beanstandeten Kennzeichnungsmängel bei bestrahlten Produkten aus der Türkei wurden bei der diesjährigen Schwerpunktsuntersuchung nicht mehr bestätigt. Alle untersuchten Proben, bei denen eine Bestrahlung festgestellt wurde waren richtig gekennzeichnet.
Untersuchungsgegenstand
Gemäß der LMBestrV ist die Behandlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen mit den in der VO aufgeführten Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen (Bestrahlung) zugelassen, sie muss aber entsprechend gekennzeichnet werden. Die Angabe „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ hat bei Lebensmitteln in Fertigpackungen im Verzeichnis der Zutaten bei der betreffenden Zutat zu erfolgen.
In den letzten Jahren fielen bei der Untersuchung von Instant-Trockensuppen immer wieder Erzeugnisse aus der Türkei auf, bei denen eine Bestrahlung von Zutaten nachweisbar war, die aber ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung im Handel waren.
Um einen aktuellen Überblick der Bestrahlungssituation von Lebensmitteln zu erhalten, die aus der Türkei importiert werden, wurden am LGL in der ersten Jahreshälfte eine schwerpunktmäßige Untersuchungen türkischer Produkte durchgeführt.
Ergebnisbericht
Bei den insgesamt 29 untersuchten türkischen Proben handelte es sich um drei Fische, 22 Trockensuppen und vier Gewürze, die vorwiegend von türkischen Groß- und Einzelhändlern entnommen wurden.
Bei elf Proben Trockensuppen waren die Gewürze im Zutatenverzeichnis korrekt als bestrahlt gekennzeichnet. Mittels Thermolumineszenzmessung wurde die Bestrahlung der Gewürze am LGL nachgewiesen.
Bei den anderen Proben konnte keine Bestrahlung nachgewiesen werden.