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Bestrahlte asiatische Lebensmittel – Untersuchungsergebnisse 2019
Die zunehmende Globalisierung hat auch auf den Lebensmittelmarkt in Deutschland eine immer größere Auswirkung. So exportieren zum Beispiel China und andere asiatische Länder immer mehr Lebensmittel nach Deutschland. Waren es früher vor allem Spezialitäten, die in den deutschen Handel gelangten, gibt es heute einen wachsenden Markt für Grundstoffe und weiterverarbeitete Lebensmittel. Bei langen Transportwegen müssen neben den leicht verderblichen Lebensmitteln auch die Lebensmittel mit gegebenenfalls mikrobiell kontaminierten Zutaten, zum Beispiel Gewürze, ausreichend haltbar gemacht werden.
In asiatischen Ländern wie China, Vietnam oder Thailand wird neben den traditionellen Konservierungsverfahren immer häufiger die Bestrahlung zur Haltbarmachung angewandt.
In asiatischen Ländern wie China, Vietnam oder Thailand wird neben den traditionellen Konservierungsverfahren immer häufiger die Bestrahlung zur Haltbarmachung angewandt.
In Deutschland ist nach wie vor nur die Bestrahlung und das Inverkehrbringen von bestrahlten Kräutern und Gewürzen erlaubt. Die Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet sein und in einer von der EU zugelassenen Bestrahlungsanlage bestrahlt werden. Da in den vergangenen Jahren bei Lebensmitteln aus dem asiatischen Raum immer wieder unrechtmäßige Bestrahlungen nachgewiesen wurden oder die diesbezügliche Kennzeichnung fehlte, wurden diese Lebensmittel 2019 verstärkt untersucht.
Untersuchungsergebnisse der asiatischen Produkte
Das LGL untersuchte im Jahr 2019 137 Lebensmittel mit Herkunft unter anderem aus China, Indien, Thai land, Japan und Vietnam (siehe Tabelle 1). Von diesen asiatischen Lebensmitteln beanstandete das LGL zwei Proben als bestrahlt: getrocknete MuErrPilze aus China und Vietnam. Trotz des immer größer werdenden Angebots und steigender Umsatzzahlen von asiatischen Lebensmitteln ist die Beanstandungsquote von 1,5 % für unerlaubt bestrahlte Produkte als niedrig anzusehen.
Übersicht aller bestrahlten Lebensmittel in Bayern 2019
2019 untersuchte das LGL 972 Lebensmittelproben
auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen (siehe Tabelle 2). Eine unzulässige Bestrahlung wies das LGL neben den zwei angeführten Proben Trockenpilze aus Asien bei einer Probe MoringaKapseln unbekannter Herkunft nach. Die geforderte Kennzeichnung der bestrahlten Gewürze fehlte zudem bei drei Proben Instantsuppen aus der Türkei. Bei 21 Trockensuppen aus der Türkei waren die Gewürze in der Zutatenliste korrekt als bestrahlt gekennzeichnet. Bei allen weiteren untersuchten Lebensmitteln, darunter 44 Proben aus ökologischem Anbau, stellte das LGL keine Bestrahlung fest. Die Beanstandungsquote für unzulässig bestrahlte Proben bzw. solche mit fehlender Kennzeichnung lag 2019 in Bayern demnach bei 0,6 %. Die Beanstandungsquote bleibt damit so niedrig wie in den vergangenen Jahren und liegt noch unter dem Prozentsatz von etwa 2 % an bestrahlten Lebensmitteln in der EU.
Anzahl untersuchter Lebensmittel unbestrahlt | Anzahl Proben mit unerlaubter Bestrahlung | Herkunft | |
---|---|---|---|
Proben gesamt | 137 | 2 | |
Asiatische Instantnudelsuppen | 28 | 0 | unter anderem China, Thailand, Korea, Vietnam |
Getrocknete asiatische Kulturpilze (zum Beispiel Shiitake, Mu-Err-Pilze) | 23 | 2 | unter anderem China, Vietnam |
Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Krebstiere auch getrocknet | 41 | 0 | unter anderem China, Thailand, Vietnam, Bangladesch |
Gewürze | 8 | 0 | unter anderem China, Indien |
Tee (fermentiert, unfermentiert) | 19 | 0 | unter anderem China, Indien, Japan |
Gojibeeren getrocknet | 12 | 0 | unter anderem China |
Knoblauch, Yamswurzeln, Ingwer, Kurkuma | 6 | 0 | unter anderem China, Indien |
Lebensmittel | wichtige Herkunftsländer | Anzahl ohne Beanstandung | Anzahl bestrahlter Proben mit fehlen- der Kennzeichnung | Anzahl Proben mit unerlaubter Bestrahlung | Anzahl bestrahlter Proben mit korrekter Kennzeichnung (keine Beanstandung) |
---|---|---|---|---|---|
Fleisch, Fleischprodukte | Deutschland, Europa | 60 | |||
Fisch, auch getrocknet |
Europa, Türkei, Asien | 27 | |||
Krustentiere, Weichtiere, Schalentiere | Europa, Asien, Argentinien, Chile | 95 | |||
Ölsaaten, Nüsse | Australien, USA, Europa, Türkei, Asien | 59 | |||
Getreideerzeugnisse | Europa | 2 | |||
Obsterzeugnisse (z.B. getrocknet, gefriergetrocknet, tiefgefroren) | Europa, Türkei, China, Iran | 140 | |||
frisches Obst | Europa, Südamerika | 30 | |||
Kartoffeln, Knoblauch, Ingwer | Asien, Europa | 14 | |||
getrocknete Pilze | Asien, Europa | 46 | 2 | ||
Instantgerichte, Instantsoßen | Asien, Türkei, Europa, Korea, Japan | 85 | 3 | 21 | |
Fertiggerichte | Deutschland, Asien | 2 | |||
frisches und getrocknetes Gemüse | Deutschland, Europa, Türkei, Asien | 30 | |||
Kräuter, Gewürze | Türkei, Asien, Europa | 202 | |||
Tee, Teeerzeugnisse | Asien, Europa, Türkei | 109 | |||
Nahrungs- ergänzungsmittel | Deutschland, Europa, Südamerika | 65 | 1 | ||
Gesamt | 966 | 3 | 3 | 21 |