Export von Säuglingsanfangsnahrung nach China
Abstract
Die Volksrepublik China führt regelmäßig in exportierenden Betrieben in Deutschland ein umfassendes Zulassungsverfahren für Rezepturen für Säuglingsanfangsnahrung durch, welches aufgrund der Pandemie und bestehender Reisebeschränkungen zeitweilig auf deutsche Behörden übertragen wurde. Das LGL leistet bei der Prüfung der Laboranalytik und aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse zu Fragen der Technologie und Säuglingsnahrung bei der Vor-Ort-Auditierung von Drittstaaten einen wesentlichen Beitrag.
Einleitung
In der Volksrepublik China (VR China) müssen Rezepturen für Säuglingsanfangsnahrung, die dort vermarktet werden soll, zugelassen werden. Das aufwändige Zulassungsverfahren von in Deutschland hergestellten Produkten für den chinesischen Markt erfolgte bisher durch die chinesische Zulassungsbehörde SAMR (State Administration for Market Regulation) ohne Beteiligung der deutschen Behörden. Aufgrund der Reisebeschränkungen während der Coronapandemie in der VR China haben die chinesischen Behörden die deutschen Behörden gebeten das Audit durchzuführen.
Ergebnisse
Vor dem Hintergrund der Kontakt- und Reisebeschränkungen im Zuge der Coronapandemie kündigte die chinesische Zulassungsbehörde SAMR im Jahr 2021 an, bis auf Weiteres keine Vor-Ort-Inspektionen im Rahmen der Rezepturzulassung von Säuglingsnahrung in den EU-Mitgliedstaaten mehr durchzuführen. Dadurch drohte den deutschen Herstellern von Säuglingsnahrung, die Handelsbeziehungen mit China pflegen, ein Aussetzen des Exports für diese Produkte.
Um in Deutschland diesen Ausfuhrstopp zu verhindern, traf der Bund in Absprache mit den Ländern eine Vereinbarung mit den chinesischen Behörden. So wurde die Durchführung der Vor-Ort-Audits bei der Rezepturzulassung von Säuglingsanfangsnahrung als Ausnahmeregelung vorübergehend auf deutsche Behörden übertragen.
Aufgrund ihrer bayernweiten Zuständigkeiten im Bereich Export war die Dachstelle Export des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in den Jahren 2022 und 2023 an der Durchführung von insgesamt drei Audits beteiligt.
Die jeweils mehrtägige Vor-Ort-Inspektion beinhaltete eine detaillierte Überprüfung der für die Zulassung vorgesehenen Rezeptur/en unter Einbeziehung aller relevanten Schritte, beispielsweise ist wie im europäischen Recht ausführlich der vollständige Produktionsablauf, ausgehend von der Beschaffung der Rohstoffe bis hin zur Abfüllung des Endproduktes, geprüft worden.
Bei zwei Betrieben war das Audit erfolgreich, so dass die herstellenden Betriebe weiterhin exportieren können. Auch beim dritten Betrieb ist davon auszugehen.