Schwerpunktaktivität Kühlhäuser
Kühlhäuser und Transportunternehmen, die Kühlware bewegen, sind wichtige Unternehmen innerhalb der Lebensmittellieferkette. Bereits im Jahr 2006 wurden ca. 60 Kühlhausunternehmen von der damaligen "Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit" des LGL überprüft, wobei teilweise umfangreiche Mängel in der Betriebs- und Prozesshygiene, aber auch in der Dokumentation festgestellt wurden. Im gleichen Jahr wurde dann die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Kühlhäusern durch den Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. entwickelt und notifiziert. Bei weiteren Betriebskontrollen der Spezialeinheit in den darauffolgenden Jahren konnten bereits deutliche Verbesserungen hinsichtlich der zuvor bemängelten Punkte festgestellt werden.
LGL-Kontrollen in 25 Kühlhäusern im Jahr 2022
Im Rahmen der Schwerpunktaktivität 2022 hat das LGL nun erneut, gemeinsam mit den vor Ort zuständigen Behörden, 25 Kühlhäuser mit Schwerpunkt auf den Themenfeldern Warenrückverfolgbarkeit, durchgeführte Eigenkontrollen und Warenwirtschaftssysteme (WWS) überprüft. Ebenfalls berücksichtigt wurde die Umsetzung der geänderten Rechtslage zu den Anforderungen des § 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB):
Seit September 2022 gelten gemäß § 44 Abs. 3 LFGB zusätzliche Anforderungen an die Übermittlung von Daten zur Rückverfolgbarkeit, die im Havariefall zu gewährleisten sind.
Danach sind Informationen zur Rückverfolgbarkeit so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können. Zudem hat seit Dezember 2022 die elektronische Übermittlung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erfolgen.
Bei den kontrollierten Betrieben handelte es sich um Einzellogistikunternehmen, Standorte von großen Logistikgroups, Zulieferbetriebe der Gastronomie und weitere Lebensmittelunternehmen, jeweils mit angeschlossenen Kühlhäusern und zum Teil eigener Fahrzeugflotte. Der überwiegende Anteil der Betriebe lagerte ein breitgefächertes Warensortiment ein.
Der bereits bei den vormaligen Kontrollen der Spezialeinheit festgestellte Trend zur Verbesserung im Hinblick auf bauliche und hygienische Aspekte sowie der durchgeführten Eigenkontrollen bestätigte sich auch in der Schwerpunktaktivität 2022.
Die festgestellten baulichen Defizite beschränkten sich beispielsweise auf klassische, partielle Boden- und Wandschäden sowie verschmutzte Kühlhaustürisolierungen. In einzelnen Betrieben war die schädlingssichere Gestaltung der Rolltore zu optimieren. Im Bereich der Betriebshygiene wurden u. a. vereiste Verpackungen, Ware mit Gefrierbrand und offene Umverpackungen vorgefunden. Grundsätzlich ist auf eine ausreichende Umfeld- und Produkthygiene zu achten, sodass eine nachteilige Beeinflussung der gelagerten Ware vermieden wird. Im Falle einer Be- und Weiterverarbeitung von Lebensmitteln (z. B. Auftauen, Schneiden, Umgang mit offenem Lebensmittel) ist ein höheres Hygieneniveau einzuhalten, d. h. je höher der Grad der Weiterverarbeitung, desto höher ist das einzuhaltende Hygieneniveau. Die vom Unternehmer durchgeführten Eigenkontrollen waren insgesamt selten zu beanstanden. Auch die Themenfelder Rückverfolgbarkeit und WWS zeigten sich unauffällig.
Die sogenannte "Drehkreuzware"
Ein wichtiger Aspekt beim Thema Warenfluss ist die sogenannte „Drehkreuzware“. Bei der Drehkreuzlagerung (Cross Docking Station) handelt es sich um einen Bereich, in dem angelieferte Waren in einem geeigneten Temperaturbereich kurzzeitig „zwischengelagert“ und anschließend wieder verladen werden. Diese Art des schnellen Warenumschlags, nicht zu verwechseln mit einer Einlagerung, sollte im betrieblichen Eigenkontrollsystem erfasst sein, um dann entsprechende Vorgaben (z. B. geeigneten Temperaturbedingungen, Warenannahmeprüfung, Rückverfolgbarkeit) festlegen und gewährleisten zu können. Die Dokumentation dieser „Drehkreuzware“ erfolgte je nach Unternehmen unterschiedlich, war aber fast ausnahmslos zufriedenstellend. Einzelne Großunternehmen setzten auf maximale Datenerfassung in ihren Warenwirtschaftssystemen und bildeten alle im Lager ablaufenden Prozesse, inklusive der Drehkreuzware, im WWS nachvollziehbar ab.
Kühlhäuser sind eine wichtige Schnittstelle im internationalen Warenhandel/ -transport. Durch die zusätzliche Übernahme von Dienstleistungen (z. B. Auftauen, Tiefgefrieren, Umpacken, Etikettieren), die über das reine Ein- und Auslagern von Waren hinausgehen, sowie den schnellen Warenumschlag per Cross Docking Station gewinnen Kühlhäuser und angeschlossene Logistikunternehmen zunehmend an Bedeutung für die Lebensmittelsicherheit innerhalb der Lebensmittelkette.