Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 und Nr. 2 LFGB

Rechtsverstöße durch Überschreitungen von gesetzlich normierten Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen sowie Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe

Hinweis: Die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB beruht nicht auf einer behördlichen Einschätzung des Risikos weiterer künftiger Verstöße, die Information ist nicht als amtliche Warnung aufzufassen. Solche werden unter www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)



ID

Verant­wort­liche Behörde

Datum

Lebensmittel- /
Futtermittelunternehmen

Betroffenes Lebensmittel /
Futtermittel

1373 Regierung von Oberbayern Einstelldatum:
tx_171879183519.06.2024
Probe genommen am:
11.03.2024
Josera GmbH & Co. KG
Industriegebiet Süd
63924 Kleinheubach
Kategorie: Futtermittelunternehmen
Verstoß:
Höchstmengenüberschreitung Zusatzstoffe
Produkt:
Ergänzungsfuttermittel für Aufzuchtkälber "LinoVit"
Charge:
3000357829
MHD:
30.07.2024
Stoff:
Zink
Grenzwert:
120 mg/kg bezogen auf Futtermittel mit 12 % Feuchtigkeitsgehalt
Analyseergebnis:
518 mg/kg bezogen auf Futtermittel mit 12 % Feuchtigkeitsgehalt
Anmerkungen/
Unternehmerische Maßnahmen

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