Jahresstatistik Administrative-Assistance-and-Cooperation-System (AAC) und OPSON 2023
Hintergrund
Im Jahr 2023 gingen bei der Kontaktstelle Lebensmittelbetrug am LGL circa 268 AAC-FF Meldungen ein. Damit ist die Anzahl der Meldungen, die Unternehmen in Deutschland betrafen bzw. auf Ermittlungen deutscher Behörden beruhten, im Vergleich zu 2021 und 2022, in denen circa 296 bzw. 292 Meldungen bei der Kontaktstelle Lebensmittelbetrug am LGL eingingen, leicht zurückgegangen. Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, war Bayern jeweils von rund einem Fünftel dieser Meldungen betroffen. Während die Anzahl Bayern betreffender Meldungen im Dreijahresvergleich annähernd stabil blieb, zeigte die Zahl der vom LGL erstellten AAC-FF Meldungen gewisse Schwankungen.
Abbildung: Gesamtzahl der eingegangenen AAC-FF Meldungen „Deutschland betroffen“ (grün), Gesamtzahl der AAC-FF Meldungen „Bayern betroffen“ (blau), sowie die Anzahl der davon am LGL erstellten AAC-FF Meldungen (gelb) im Verlauf der letzten drei Jahre
OPSON XII – Verfälschung bei Sonnenblumenöl und Erzeugnissen mit Sonnenblumenöl
Das LGL untersuchte Sonnenblumenöl im Rahmen der Betrugsbekämpfungsaktion OPSON XII (2022/23) auf Verfälschungen. An OPSON XII beteiligten sich weitere elf Bundesländer. In Bayern koordinierte das LGL die Aktion. Der Fokus lag neben der Überprüfung von Sonnenblumenöl sowie sonnenblumenölhaltigen Erzeugnissen auch auf der Verwendung sortenfremder Öle, der Vermarktung minderwertiger Sonnenblumenöle sowie der Verwendung raffinierter anstatt nativer Sonnenblumenöle. Das LGL stellte bei den 48 untersuchten Proben keine Beanstandung mit Verdacht auf Lebensmittelbetrug fest. Eine Probe Sonnenblumenöl wies aber einen Gehalt an Benzo(a)pyren über dem Höchstgehalt auf. Dies kommunizierte das LGL über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF).
Von den insgesamt 241 in Deutschland untersuchten Proben lag die Beanstandungsquote bezüglich Irreführung bei 1,7 %. Dies zeigt, dass die veränderte Marktlage für das Produkt Sonnenblumenöl in Bayern zu keiner vermehrten Verbrauchertäuschung bezüglich dessen Qualität geführt hat.