Jahresstatistik Administrative-Assistance-and-Cooperation-System (AAC) und OPSON 2023

Hintergrund

Im Jahr 2023 gingen bei der Kontaktstelle Lebensmittelbetrug am LGL circa 268 AAC-FF Meldungen ein. Damit ist die Anzahl der Meldungen, die Unternehmen in Deutschland betrafen bzw. auf Ermittlungen deutscher Behörden beruhten, im Vergleich zu 2021 und 2022, in denen circa 296 bzw. 292 Meldungen bei der Kontaktstelle Lebensmittelbetrug am LGL eingingen, leicht zurückgegangen. Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, war Bayern jeweils von rund einem Fünftel dieser Meldungen betroffen. Während die Anzahl Bayern betreffender Meldungen im Dreijahresvergleich annähernd stabil blieb, zeigte die Zahl der vom LGL erstellten AAC-FF Meldungen gewisse Schwankungen.

Die Abbildung ist ein Balkendiagramm. Auf der X-Achse sind die Jahre 2021 bis 2023 aufgeführt, d.h. es wird ein zeitlicher Ablauf über drei Jahre dargestellt. Die Y-Achse zeigt die Anzahl der Meldungen auf einer Skalierung von 0 bis 300. Pro Jahr enthält die Abbildung je drei Balken. Der erste Balken steht für die Gesamtzahl der AAC-FF Meldungen, von denen Deutschland pro Jahr betroffen war. Der zweite Balken steht für die Gesamtzahl der AAC-FF Meldungen von denen Bayern pro Jahr betroffen war. Der dritte Balken zeigt die Anzahl der davon vom LGL erstellten AAC-FF Meldungen. Über jedem Balken steht der Zahlenwert der jeweiligen Meldungen. Anhand der Daten ist zu sehen, dass die AAC-FF Meldungen, die Deutschland betrafen, in den vergangenen drei Jahren von 2021 (296), über 2022 (292) bis 2023 (268) leicht zurückgegangen sind. Die Anzahl der AAC-FF Meldungen die Bayern betrafen zeigten von 2021 (44) über 2022 (66) zu 2023 (52) nur geringe Schwankungen. Die Anzahl der vom LGL erstellten AAC-FF Meldungen hingegen wies von 2021 (6) über 2022 (40) zu 2023 (16) Meldungen deutlichere Schwankungen auf.

Abbildung: Gesamtzahl der eingegangenen AAC-FF Meldungen „Deutschland betroffen“ (grün), Gesamtzahl der AAC-FF Meldungen „Bayern betroffen“ (blau), sowie die Anzahl der davon am LGL erstellten AAC-FF Meldungen (gelb) im Verlauf der letzten drei Jahre

OPSON XII – Verfälschung bei Sonnenblumenöl und Erzeugnissen mit Sonnenblumenöl

Das LGL untersuchte Sonnenblumenöl im Rahmen der Betrugsbekämpfungsaktion OPSON XII (2022/23) auf Verfälschungen. An OPSON XII beteiligten sich weitere elf Bundesländer. In Bayern koordinierte das LGL die Aktion. Der Fokus lag neben der Überprüfung von Sonnenblumenöl sowie sonnenblumenölhaltigen Erzeugnissen auch auf der Verwendung sortenfremder Öle, der Vermarktung minderwertiger Sonnenblumenöle sowie der Verwendung raffinierter anstatt nativer Sonnenblumenöle. Das LGL stellte bei den 48 untersuchten Proben keine Beanstandung mit Verdacht auf Lebensmittelbetrug fest. Eine Probe Sonnenblumenöl wies aber einen Gehalt an Benzo(a)pyren über dem Höchstgehalt auf. Dies kommunizierte das LGL über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF).

Von den insgesamt 241 in Deutschland untersuchten Proben lag die Beanstandungsquote bezüglich Irreführung bei 1,7 %. Dies zeigt, dass die veränderte Marktlage für das Produkt Sonnenblumenöl in Bayern zu keiner vermehrten Verbrauchertäuschung bezüglich dessen Qualität geführt hat.