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Frischmilch: Aktuelle Überprüfungen der Kennzeichnung von Frischmilch (Untersuchungszeitraum: Januar bis Juli 2009)
Hintergrund und Problematik
Sowohl die kurzzeiterhitzte Milch als auch die weitaus länger haltbare hocherhitzte Milch (ESL-Milch) werden in den Kühlregalen als Frischmilch angeboten.
Nach den alten gesetzlichen Regelungen (Konsummilch-Kennzeichnungsverordnung, KonsMilchKV) waren früher noch bei der Kurzzeiterhitzung "pasteurisiert" und bei der Hocherhitzung "hocherhitzt" anzugeben. Die neue Gesetzgebung sieht vor, beide Erhitzungsverfahren unter der Deklaration "pasteurisiert" zusammenzufassen. Der Verbraucher kann also nicht mehr einfach zwischen den beiden Milchtypen differenzieren. Rechtlich wird in diesem Zusammenhang nur noch zwischen pasteurisierter und ultrahocherhitzter Milch (H-Milch) unterschieden.
Im Zuge von Verhandlungen von BMELV, Handel und Milchindustrie ist es zu einer Selbstverpflichtungserklärung gekommen, die nach einem Jahr evaluiert werden soll. Für kurzzeiterhitzte Milch ist die Angabe "traditionell hergestellt" vorgesehen, für die hocherhitzte ESL-Milch die Angabe "länger haltbar".
Untersuchung
Von Januar bis Juli 2009 wurden am LGL 153 Milchproben, die aus dem Handel stammen, mit dem Ziel untersucht, inwieweit die Selbstverpflichtung der Wirtschaft bereits umgesetzt wurde. Analysiert wurde nach dem Peroxidasenachweis. Während bei einer Kurzzeiterhitzung der Peroxidasenachweis positiv ist, d. h. das Enzym ist noch aktiv, ist dies bei einer Hocherhitzung nicht mehr der Fall.
Unterschieden wurde bei der Prüfung nach den Angaben "frisch", "traditionell hergestellt", "länger frisch" und "länger haltbar", da auf dem Markt diese vier Kennzeichnungen verwendet werden.
Von 44 Proben mit dem Hinweis "frisch" waren 16 Proben hocherhitzt, ohne dass dabei auf eine längere Haltbarkeit hingewiesen wurde.
Nur 3 Proben kurzzeiterhitze Milch waren korrekt als "traditionell hergestellt" gekennzeichnet.
25 Proben waren zutreffend mit der Angabe "länger haltbar" versehen.
Die meisten der hocherhitzten Proben waren als "länger frisch" (81) bezeichnet, wobei es sich bei zwei Proben mit dieser Angabe um kurzzeiterhitzte (membranfiltrierte) Milch handelte.
Abbildung 1: Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Kennzeichnung vom pasteurisierter Milch (© LGL)
Fazit
Alle Proben waren gemäß der neuen Regelung als "pasteurisiert" korrekt gekennzeichnet.
Die Untersuchungen ergaben, dass die Kennzeichnung gemäß der Selbstverpflichtung bisher aber nur zum Teil umgesetzt wurde. Beanstandungen ergaben sich daraus nicht, da es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungsverpflichtung handelt.
Unsere Untersuchungsserie wird fortgesetzt.