Kennzeichnung des Fettgehalts bei Käse

Grundsätzliche Regelungen

Die Kennzeichnung des Fettgehaltes von Käse ist in der Käseverordnung (§ 15 KäseV) geregelt.

Der Fettgehalt muss entweder durch die Angabe der Fettgehaltsstufe (z. B. Doppelrahmstufe, Rahmstufe) oder durch die Angabe des Fettgehaltes in der Trockenmasse (...% Fett i. Tr.) deklariert werden. Eine dieser Angaben ist sowohl bei Käsen mit hohem als auch bei Käsen mit niedrigem Fettgehalt zwingend vorgeschrieben.

Absoluter Fettgehalt

Zusätzlich kann der absolute Fettgehalt des Käses angegeben werden. Die Angabe des absoluten Fettgehaltes allein ist nicht möglich und wäre auch nicht aussagekräftig, wie Sie im Folgenden erfahren

Fettgehalt in der Trockenmasse (... % Fett i. Tr.) - Was steckt dahinter?

Während der Käsereifung und -lagerung verdunstet laufend Wasser, der Käse verliert dadurch an Gewicht. Die Angabe des Fettgehaltes in Gramm oder Prozent des Gesamtgewichtes müsste ständig geändert werden.

Dagegen ist die Angabe des Fettgehaltes bezogen auf die Trockenmasse (... % Fett i. Tr.) unabhängig von Veränderungen des Käses bei der Reifung und Lagerung, das heißt dieser Wert bleibt gleich.

Fettgehaltsstufen

Die folgende Tabelle stellt die Fettgehaltsstufen und die entsprechenden Fettgehalte in der Trockenmasse zusammen:

Tabelle 1: Fettgehaltsstufen und entsprechende Fettgehalte in der Trockenmasse
Fettgehaltstufe Fettgehalt in der Trockenmasse
Doppelrahmstufe maximal 87 %
mindestens 60 %
Rahmstufe mindestens 50 %
Vollfettstufe mindestens 45 %
Fettstufe mindestens 40 %
Dreiviertelfettstufe mindestens 30 %
Halbfettstufe mindestens 20 %
Viertelfettstufe mindestens 10 %
Magerstufe weniger als 10 %

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