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- Wc 05 Eier
Gekochte bunte Eier
Abstract
Im Jahr 2023 untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) insgesamt 61 Packungen mit gekochten bunten Eiern auf deren Beschaffenheit. Von diesen 61 Proben wurden 17 Packungen (28 %) beanstandet. Häufigster Beanstandungsgrund war ein großflächiger Farbübergang von der Schale in das Ei-Innere auf das Eiweiß (siehe Abbildungen 1 und 2).
Einleitung
Gekochte bunte Eier sind ein eiweißreicher Snack. Sie werden Brotzeit- oder Picknickeier genannt, je nach Jahreszeit auch Ostereier. Das LGL untersucht sie laufend, um die Qualität dieses beliebten Lebensmittels zu überprüfen.
Ergebnisse
Im Jahr 2023 untersuchte das LGL 61 Packungen mit meist jeweils vier, sechs oder zehn gekochten bunten Eiern. Siebzehn Packungen (28 %) wurden beanstandet. Damit war die Beanstandungsrate 2023 höher als in den Vorjahren, wo sie bei rund 19 % lag. Häufigster Beanstandungsgrund im Jahr 2023 war mit 18 % (11 Packungen) eine starke und deutliche Verfärbung der Eiweißoberfläche. Geringe Farbübergänge von der Eischale auf das Ei-Innere können nicht immer vermieden werden und sind zu tolerieren. Außerdem dürfen nur zugelassene Lebensmittelfarbstoffe zum Eierfärben verwendet werden und daher ist ein Verzehr der gefärbten, oberflächlichen Ei-Anteile gesundheitlich unbedenklich. Gekochte Eier, die jedoch stark ausgeprägte Verfärbungen aufweisen, sind für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel (siehe Abbildung 1). Gleiches gilt für die starke, blaugrüne Randverfärbung des Eidotters (siehe Abbildung 2). Die Randverfärbung ist natürlicher Herkunft, wäre aber durch sachgerechtes, nur kurzes Kochen frischer Eier vermeidbar.
Fünf Prozent der untersuchten Verpackungen enthielten teils verdorbene Brotzeiteier. Das zeigte sich beispielsweise nach dem Schälen durch eine klebrig-schleimige Eiweißoberfläche und einen hefigen Geruch. Solcher Verderb hat seine Ursache beispielsweise in sichtbaren, teils auch in unauffälligen Schalendefekten, wie Schalenbruch, Risse oder Löcher. Durch diese teils mikroskopisch kleinen Defekte können Mikroorganismen wie Hefen, Bakterien und Schimmelpilze durch die Eischale und die Schalenmembran auf die innere Oberfläche der gekochten Eier gelangen und bei der weiteren Lagerung der Brotzeiteier zum Verderb führen. Verdorbene Lebensmittel dürfen nach Art. 14 Abs. 2 b der EU-Lebensmittelbasisverordnung (VO (EG) Nr. 178/2002) nicht in Verkehr gebracht werden. Das LGL übermittelt in diesen Fällen den Befund an die zuständige Lebensmittelüberwachung, die die entsprechenden behördlichen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher ergreift. Kennzeichnungsmängel wurden bei gut 6 % der untersuchten Packungen festgestellt. Auch in diesen Fällen informiert das LGL die zuständige Lebensmittelüberwachung, damit diese für die Behebung der Kennzeichnungsmängel sorgt.
Abbildung 1: Ein Brotzeitei nach dem Schälen: die Eiweißoberfläche ist großflächig rot verfärbt.
Abbildung 2: Ein Brotzeitei nach dem Schälen und Halbieren: die Eiweißoberfläche ist hier großflächig rot verfärbt, außerdem ist fast der gesamte Rand des Eidotters auf eine Tiefe von 1-3 mm blaugrün verfärbt
Fazit
Gekochte bunte Eier bieten immer wieder Anlass zur Beanstandung und werden deshalb weiter durch das LGL überwacht.