Entspricht Döner den lebensmittelrechtlichen Vorschriften? – Untersuchungsergebnisse 2018
Hintergrund
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Döner Kebab muss den Anforderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischwaren der Deutschen Lebensmittelbuchkommission entsprechen. Die erlaubten Zutaten sind Schaffleisch und Rindfleisch. Besonderes Merkmal von Döner Kebab ist, dass er aus dünnen Fleischscheiben besteht, die auf einen Spieß aufgesteckt sind. Hackfleisch aus Rind- oder Schaffleisch bis maximal 60 % ist ebenso erlaubt. Als Zutaten kommen Salz, Gewürze, auch Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt zum Einsatz.
Werden weitere Zutaten, wie beispielsweise Fleisch anderer Tierarten, Sojaeiweiß, Stärke oder Trinkwasser verwendet, so sind diese Abweichungen deutlich kenntlich zu machen. Darüber hinaus gibt es die Variante Geflügel-Döner-Kebab, welcher ausschließlich aus Fleisch von Huhn und bzw. oder Pute bestehen darf. Geflügel-Döner-Kebab muss eindeutig als solcher kenntlich gemacht sein und darf nicht nur unter der Bezeichnung „Döner“ angeboten werden. Wird ein solches Erzeugnis unzutreffend als „Döner“ – ohne Hinweis auf Geflügel – in Verkehr gebracht, so beurteilt das LGL dies in Bezug auf die Zusammensetzung des Lebensmittels als irreführend.
Untersuchungen des LGL
Im Jahr 2018 hat das LGL insgesamt 60 Proben Döner Kebab untersucht. Bei jeder Probe wurden Aussehen, Geruch und Geschmack überprüft. Es folgte die Tierartendifferenzierung mit einem tierartspezifischen Proteinnachweis sowie einem Verfahren, das auf dem tierartspezifischen Nachweis von Erbinformation beruht. Verdachtsfälle überprüfte das LGL auf unerlaubte Zutaten und Allergene.
Das LGL beanstandete 50 Döner Kebab (83 %). Hauptgrund für diese hohe Beanstandungsrate waren Kennzeichnungsmängel. In fast allen Fällen wurde ein nur als „Döner“ bezeichnetes Produkt verkauft, bei dem es sich jedoch genau genommen um Puten- oder Hühner-Döner-Kebab handelte. Dieser Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften wurde durch die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachung geahndet.