Untersuchung von Palmölen auf nicht zugelassene Farbstoffe 2008
Untersuchte Proben: | 9 |
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Davon beanstandete Proben: | 7 |
Aufgrund von Farbstoffen | 1 |
Insgesamt | 6 |
Rohe Palmöle sind von Natur aus orangerot gefärbt, durch Zusatz von Farbstoffen kann ein kräftiger roter Farbton erzielt werden.
Die bereits seit Ende 2004 verstärkt durchgeführten Untersuchungen von Palmöl auf Sudanfarbstoffe und andere Farbstoffe wurden in diesem Berichtsjahr fortgesetzt.
Im Mai 2005 hat die Europäische Union aufgrund der Gefahr dieser kanzerogenen Stoffe für die Gesundheit Dringlichkeitsmaßnahmen erlassen. Es wurde festgelegt, dass Palmöle nur eingeführt werden dürfen, wenn mit einem Analysenbericht bestätigt wird, dass keine Sudanfarbstoffe enthalten sind.
Für die Mitgliedsstaaten besteht außerdem eine vierteljährliche Berichtspflicht. Es müssen auch die Palmöle gemeldet werden, in denen keine Farbstoffe festgestellt wurden. 2008 konnte in einer Probe der als Krebs erzeugend eingestufte und in der EU nicht zugelassene Farbstoff Sudanrot IV nachgewiesen werden. Die nicht zugelassenen Farbstoffe Sudan I bis III, Bixin und Pararot wurden in keiner der neun Proben nachgewiesen.
Neben nicht zugelassenen Farbstoffen wurden in den letzten Jahren auch oft erhöhte Säurezahlen in den nicht raffinierten Palmölen ermittelt. Auch 2008 wurden vier Proben beanstandet, die die in den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle unter I.C Punkt 2.1 festgelegte Säurezahl von bis zu 4,0 mg Kaliumhydroxid pro Gramm für native und nicht raffinierte Öle und auch die im Anhang III der Alinorm 03/17 der Codex Alimentarius Kommission als Höchstwert genannte Säurezahl von 10,0 mg KOH/g deutlich überschritten.
Bei zwei Proben, bei denen die Säurezahl jeweils bei circa 10 mg KOH/g lag, wurde auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Weiterhin wurde ein Palmöl wegen einer erhöhten Peroxidzahl von 19,3 Milliäquivalent O2 (Sauerstoff) /kg beanstandet. Zudem wurden bei sieben Proben Kennzeichnungsmängel festgestellt.