Anorganisches Arsen in Reis – Untersuchungsergebnisse 2017

Hintergrund

Die Anreicherung von Arsen in den Randschichten des Reiskorns ist seit langem bekannt und ist daher auch in den vergangenen Jahren Anlass gewesen, den Gehalt dieses chemischen Elements im Grundnahrungsmittel Reis und daraus hergestellten Lebensmitteln analytisch zu überprüfen. Dabei ist zwischen dem als toxisch und krebserregend geltenden anorganischen Arsen und den weniger problematischen organischen Arsenverbindungen zu unterscheiden. Seit 1. Januar 2016 gelten hinsichtlich des Gehaltes an anorganischem Arsen EU-weite Höchstmengen für Reis und bestimmte Reisprodukte. So darf geschliffener (weißer) Reis nicht mehr als 0,20 mg/kg, Vollkornreis und Parboiled-Reis nicht mehr als 0,25 mg/kg anorganisches Arsen enthalten. Für Reis, der zur Herstellung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder verwendet wird, gilt ein Höchstwert von 0,10 mg/kg.
Bereits in den Jahren 2011 und 2016 stand die Untersuchung von Reis bzw. Reiserzeugnissen hinsichtlich des Gehalts an anorganischem Arsen im Fokus. 2017 hatte sich das LGL speziell der Überprüfung von Körnerreis mit europäischer Herkunft gewidmet.

Arsen in Reis aus EU-Anbau

Insgesamt lagen dem LGL 32 Proben Reis aus Handel und Großhandel vor, davon 27 Produkte aus italienischem, zwei Produkte aus griechischem, ein Produkt aus französischem Anbau und zwei Produkte, deren Herkunft mit EU-Anbau gekennzeichnet war. Die Gehalte an anorganischem Arsen lagen zwischen 0,04 und 0,24 mg/kg, der Median lag bei 0,11 mg/kg (siehe Abbildung ). 97 % der Proben wiesen Gehalte unter 0,15 mg/kg auf. Die jeweils geltende Höchstmenge wurde in keinem Fall überschritten.
Verglichen mit den Untersuchungsergebnissen aus den Vorjahren zeigt sich, dass die Arsengehalte stabil unter den nun zulässigen Höchstwerten liegen.

Mit Einführung von Höchstwerten sinken Arsengehalte in Reiserzeugnissen für Kinder

Für Reiserzeugnisse für Kleinkinder und Säuglinge darf seit 2016 ausschließlich Reis mit einem Gehalt an anorganischem Arsen unter 0,10 mg/kg verwendet werden. Während die 2011 untersuchten 56 Proben Reiswaffeln und Reisflocken noch eine große Spannweite von 0,05 bis 0,50 mg/kg, bei einem Median von 0,20 mg/kg, aufwiesen, ermittelte das LGL in den 33 Proben aus den Jahren 2016 und 2017 Gehalte zwischen 0,03 und 0,12 mg/kg. Der Median sank auf 0,09 mg/kg. Der zulässige Höchstwert wurde unter Berücksichtigung der Messunsicherheit in keinem Fall überschritten. Im Vergleich zu den Jahren vor Einführung einer zulässigen Höchstmenge ist somit eine deutliche Absenkung des Gehalts an anorganischem Arsen erkennbar, die darauf schließen lässt, dass die Hersteller wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Arsenbelastung ergriffen haben. Das LGL wird auch in Zukunft die Arsenbelastung in Reisprodukten untersuchen.

Das Diagramm zeigt jeweils Spannweite und Median der Gehalte an anorganischem Arsen für die Untersuchungen von Körnerreis sowie für Reiswaffeln und -flocken für Kleinkinder und Säuglinge aus den Jahren 2011, 2016 und 2017. In der Grafik ist die erweiterte Messunsicherheit nicht berücksichtigt. Bild vergrössern

Abbildung: Verteilung der Gehalte an anorganischem Arsen in Reiskörnern und in
Reiserzeugnissen für Kleinkinder

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