Untersuchung von "Amarettini"-Gebäck auf Blausäure-Gehalte - Untersuchungsergebnisse 2008
Anlass für die Sonderuntersuchung am LGL war eine bundesweite Rückrufaktion einer italienischen Marke Amarettini durch einen Discounter. Dieser begründete den Rückruf damit, dass sich in den für die Amarettini-Produktion eingesetzten Aprikosenkernen "eine erhöhte Konzentration eines gesundheitlich nicht zuträglichen Stoffes befindet. Eine Gesundheitsgefährdung ist nicht auszuschließen."
Das LGL ging davon aus, dass es sich bei dem als "gesundheitlich nicht zuträglichen Stoff" um ein Cyanid (Salz der Blausäure) handelte.
Amarettini sind kleine italienische Makronengebäcke aus Zucker, Hühnereiweiß und gemahlenen Mandeln oder Aprikosenkernen. Wie bei Mandeln gibt es bei Aprikosenkernen sowohl süße als auch bittere Samen des Aprikosenkerns.
Laut Literatur schmecken süße Aprikosenkerne fruchtig, teilweise auch leicht säuerlich. Sie werden in den ursprünglichen Aprikosenanbaugebieten auch gegessen. Wie bei süßen Mandeln ist der Amygdalingehalt gegenüber den bitteren Sorten so gering (Blausäuregehalte < 70 mg/kg), dass ein Verzehr unbedenklich ist. Auch in den süßen Aprikosen kommt ein geringer Prozentsatz an bitteren Kernen vor.
Bittere Aprikosenkerne haben einen relativ hohen Anteil an Amygdalin. Bereits wenige Kerne enthalten bis zu 300 Milligramm Cyanid je 100 Gramm beziehungsweise bis zu einem Milligramm pro Kern. Bei übermäßigem Verzehr kann die Blausäure wichtige Enzyme der Zellatmung blockieren und im schlimmsten Fall zu innerer Erstickung führen. Bei geringeren Konzentrationen kann der menschliche Organismus Blausäure normalerweise ausscheiden. Anzeichen für eine Blausäurevergiftung sind starke Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit sowie eine bläuliche Verfärbung der Haut und Erstickungsgefühle.
Auf Grund dieser Erkenntnisse bestand somit der Verdacht, dass bei der zurückgerufenen Ware ein nicht unerheblicher Anteil an bitteren Aprikosenkernen mitverarbeitet wurde.
Daraufhin untersuchte das LGL Proben aus dem Handel auf Cyanid beziehungsweise Blausäure.
Ergebnis:
Bei keiner der vorgelegten Proben konnte ein positiver Nachweis von Cyanid beziehungsweise Blausäure geführt werden.