Kann sich der Verbraucher auf Nährwertangaben verlassen? Untersuchung von Feinkostsalaten mit Fisch oder Krebstieren

Nährwertdeklaration

Feinskostsalat mit Fisch

Auf einer Vielzahl von verpackten Lebensmitteln findet der Verbraucher Nährwertangaben. Bislang sind diese Nährwertangaben gesetzlich nur vorgeschrieben, wenn das Lebensmittel mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben (zum Beispiel "fettarm") ausgelobt wird. Ab 13. Dezember 2016 werden Nährwertangaben allgemein Pflicht für verpackte Lebensmittel. Dann müssen bei verpackten Lebensmitteln grundsätzlich der Brennwert sowie der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz angegeben werden. Doch schon heute geben viele Hersteller auf Lebensmittelverpackungen eine Nährwertdeklaration an, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.

Aber wie genau sind diese Nährwertangaben? Das LGL untersuchte im Jahr 2014 Feinkostsalate in Fertigpackungen (u. a. Heringssalate, Thunfischsalate, Krabbensalate) auf ihren Eiweiß- und Fettgehalt und verglich die Untersuchungsergebnisse mit den Angaben auf der Verpackung.

Toleranzen bei Nährwertdeklaration

Lebensmittel bestehen, auch wenn sie industriell hergestellt werden, aus natürlichen Rohstoffen. Der Nährstoffgehalt natürlicher Rohstoffe unterliegt jedoch natürlichen Schwankungen. So variiert beispielsweise der Fettgehalt von Fischen je nach Alter, physiologischem Zustand, Fütterung, etc. Auch die Verarbeitung der Lebensmittel nimmt Einfluss auf ihren Nährstoffgehalt. Daher ist es selbstverständlich, dass die Nährwerte von Lebensmitteln Schwankungen unterworfen sind, auch bei gleichbleibender Rezeptur und standardisiertem Herstellungsverfahren. Die EU hat daher in einem Leitfaden Toleranzen veröffentlicht, die die Lebensmittelüberwachung berücksichtigen soll, wenn sie die Nährwertangaben von Lebensmitteln kontrolliert.

Eiweißgehalt in Feinkostsalaten mit Fisch oder Krebstieren

Der deklarierte Eiweißgehalt in den untersuchten Feinkostsalaten reichte von 2,8 g/100 g bis 10,0 g/100 g. Die nach dem Leitfaden der EU zu berücksichtigende Toleranz beträgt in diesem Bereich ± 2 g/100 g.

Bei der Mehrheit der untersuchten Feinkostsalate (18 von 20 Proben) lag der Eiweißgehalt im oder nur geringfügig außerhalb des Toleranzbereichs (Abb. 1). Zwei Proben eines Herstellers wiesen jedoch deutlich geringere Eiweißgehalte auf als deklariert: Bei diesem „Krabbensalat“ war ein Eiweißgehalt von 9,8 g/100 g angegeben, tatsächlich enthalten waren jedoch nur 4,0 g/100 g bzw. 5,7 g/100 g. Dies bestätigte sich auch bei den angeforderten Nachproben: Hier wurden nur 5,6 g/100 g bzw. 5,8 g/100 g ermittelt. Das LGL beurteilte daher bei diesen Proben den deklarierten Eiweißgehalt als "irreführend".

In einem Balkendiagramm sind die Abweichungen der Eiweiß-Gehalte von den deklarierten Gehalten der untersuchten Feinkostsalate dargestellt. Die Abweichungen variierten von + 0,9 g/100 g bis - 5,8 g/100 g. Bild vergrössern

Abbildung 1: Abweichungen des Eiweiß-Gehalts vom deklarierten Gehalt bei Feinkostsalaten mit Fisch oder Krebstieren in den untersuchten Proben


Fettgehalt in Feinkostsalaten mit Fisch oder Krebstieren

Der gekennzeichnete Fettgehalt in den untersuchten Feinkostsalaten reichte von 12,7 g/100 g bis 33,7 g/100 g. Die nach dem Leitfaden der EU zu berücksichtigende Toleranz beträgt in diesem Bereich ± 20 % des angegebenen Gehalts.

Bei der Mehrheit der untersuchten Feinkostsalate (19 von 20 Proben) lag der Fettgehalt im oder nur geringfügig außerhalb des Toleranzbereichs (Abb. 2). Eine Probe „Heringshappen in Senfcreme“ enthielt jedoch deutlich weniger Fett als deklariert: Statt des deklarierten Fettgehalts von 20,0 g/100 g waren tatsächlich nur 13,7 g/100 g Fett enthalten. Dies wurde auch bei der angeforderten Nachprobe bestätigt: Der Fettgehalt betrug hier nur 14,2 g/100 g. Das LGL beurteilte daher bei dieser Probe den gekennzeichneten Fettgehalt ebenfalls als "irreführend".

In einem Balkendiagramm sind die Abweichungen der Fett-Gehalte von den deklarierten Gehalten der untersuchten Feinkostsalate dargestellt. Die Abweichungen variierten von + 22 % bis - 32 %. Bild vergrössern

Abbildung 2: Abweichungen des Fett-Gehalts vom deklarierten Gehalt bei Feinkostsalaten mit Fisch oder Krebstieren bei den untersuchten Proben


Fazit

Bei 17 der 20 untersuchten Feinkostsalaten mit Fisch oder Krebstieren erwiesen sich die angegebenen Fett- und Eiweißgehalte als korrekt. Die festgestellten Abweichungen zwischen gemessenen Gehalten und deklarierten Gehalten lagen hier meist in dem Toleranzbereich, der von der EU festgelegt wurde. Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass aufgrund der natürlichen Schwankungen der Nährwerte in den Rohstoffen auch die Nährwerte der Lebensmittel gewisse Schwankungen aufweisen, so dass die tatsächlichen Nährwert-Gehalte in einem Lebensmittel in gewissem Maße von den gekennzeichneten Gehalten abweichen können. Bei drei Proben waren die Abweichungen jedoch so groß, dass die vom LGL festgestellten Nährwertangaben als "irreführend" beurteilt wurden.

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