Aflatoxine in Haselnüssen und Nussmassen - Untersuchungsergebnisse 2015
Haselnüsse zeichnen sich durch ihren charakteristischen Geschmack aus und werden in zahlreichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Süßwaren, feinen Backwaren, Speiseeis und Torten eingesetzt. Nüsse gehören zu den Lebensmitteln, die anfällig sind für einen Schimmelpilzbefall und eine mögliche Belastung mit Aflatoxinen. Diese Stoffe sind unmittelbar leberschädigend und krebsauslösend. In Haselnüssen und deren Produkten dürfen EU-weit festgelegte Höchstgehalte von 5,0 µg/kg für Aflatoxin B1 und 10,0 µg/kg für die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 im Nussanteil nicht überschritten werden. Im Jahr 2014 kam es aufgrund klimatischer Bedingungen zu einer vergleichsweise schlechten
Haselnussernte. Das LGL untersuchte daher gezielt Haselnussprodukte aus Verarbeitungsbetrieben und dem Großhandel. Insgesamt analysierte das LGL 25 risikoorientiert entnommene Proben im Rahmen des Frühwarnsystems (siehe auch Kapitel
3, Seite 51). Darunter befanden sich elf Proben Nusspasten für die Speiseeisherstellung, 13 Proben gemahlene bzw. gehackte Haselnüsse und eine Probe Haselnussmasse.
Zusätzlich wurden, wie in den letzten Jahren auch, Importproben von Haselnüssen aus Drittländern, überwiegend aus der Türkei als Hauptimportland der EU, untersucht. 2015 waren es 73 Proben Haselnüsse und Haselnussprodukte.
Ergebnisse
Einen Überblick über die Ergebnisse bei risikoorientiert entnommenen Haselnüssen gibt Tabelle 1. Insgesamt enthielt über die Hälfte der im Jahr 2015 im Großhandel und in Verarbeitungsbetrieben entnommenen Proben Aflatoxine. Bei zwölf Proben (48 %) lag deren Konzentration unterhalb des Höchstgehalts, fünf Proben (20 %) wiesen Gehalte in der
Höhe des zulässigen Höchstgehalts auf. Das LGL beurteilte diese als auffällig. In acht Proben (32 %) wies das LGL keine Aflatoxine nach. Sehr erfreulich ist, dass es keine gesicherte Höchstgehaltsüberschreitung gab. Bei den Importproben gab das LGL im Jahr 2015 sechs Proben aufgrund einer Höchstgehaltsüberschreitung nicht für den Import in die EU frei, zu den Ergebnissen siehe Tabelle 2. Hierbei stellte das LGL eine Zunahme der Beanstandungen im Vergleich zu den Vorjahren fest, sowohl hinsichtlich der Anzahl als
auch der relativen Anteile.
Fazit
Aufgrund der Anzahl an auffälligen Proben und den möglichen Gesundheitsgefahren durch Aflatoxine wird das LGL auch in Zukunft verstärkt haselnusshaltige Lebensmittel prüfen.
Risikoorientierte Proben Haselnuss |
Probenzahl | ohne K | mit K kleiner HG |
mit K um den HG |
mit K höher HG |
---|---|---|---|---|---|
Gesamt | 25 | 8 | 12 | 5 | 0 |
Anteil | 32 % | 48 % | 20 % | 0 % | |
Nusszubereitungen für Speiseeis | 11 | 2 | 8 | 1 | 0 |
zerkleinerte Haselnüsse | 13 | 6 | 4 | 3 | 0 |
Haselnussmasse | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
K = Kontamination, HG = Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 1881/2006
Importproben Haselnuss |
2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
---|---|---|---|---|
Gesamt Probenzahl | 152 | 142 | 72 | 73 |
Anzahl K höher HG | 3 | 2 | 1 | 6 |
Anteil K höher HG | 2 % | 1 % | 1% | 8 % |
K = Kontamination, HG = Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 1881/2006