Frischobst - Untersuchungsergebnisse 2007
Bundesweiter Überwachungsplan: "Mikrobiologischer Status von vorzerkleinertem Obst und Gemüse"
Im Rahmen des "Bundesweiten Überwachungsplans 2007 (BÜP)" wurden 50 Proben vorzerkleinertes Obst und Gemüse in Fertigpackungen sensorisch und mikrobiologisch untersucht.
Bei den Proben wurde das Vorhandensein von Salmonellen und Listeria monocytogenes in jeweils 25 g Untersuchungsmaterial überprüft und die Keimzahl für Escherichia coli als Hygieneindikator bestimmt.
Eine Probe war wegen mikrobiellen Verderbs zum Verzehr nicht geeignet und bei einer weiteren Probe wurde auf Grund erhöhter Keimzahlen ein Hygienehinweis ausgesprochen. Salmonellen und Escherichia coli (Nachweisgrenze: 100 KbE/g) waren in keiner Probe nachweisbar. Aus einem Erzeugnis wurde Listeria monocytogenes über Anreicherungsverfahren isoliert.
Kaki, Sharonfrüchte
Bei Kaki-/Persimonfrüchten und der Kakizüchtung "Sharonfrucht" kommt es immer wieder zu Verbraucherbeschwerden aufgrund einer Reizung der Mundschleimhäute - die Beschwerdeführer vermuten als Ursache z. B. Spritzmittel. Tatsächlich sind die vom Verbraucher bemängelten Früchte aber unreif und in chemischer Hinsicht nicht zu beanstanden.
Unreife Kakifrüchte haben eine typische feste, leicht mehlige Fruchtfleisch-Konsistenz. Sie weisen bedingt durch einen natürlichen Gerbstoffgehalt in unreifem Zustand einen adstringierenden Geschmack auf. Dies bedeutet, die Früchte hinterlassen bei einem Verzehr ein stark brennendes, pelziges Gefühl im Mund und sind somit ungenießbar. Bei Vollreife sind Kakifrüchte dagegen sehr süß, da die Gerbstoffe bei der Reifung abgebaut werden. Erkennbar ist die Vollreife bei Kakifrüchten an einer äußerlich dunkleren Färbung als bei unreifen Früchten und der weichen Konsistenz. Das Fruchtfleisch ist überwiegend glasig durchscheinend.
Als spezielle Züchtung mit weniger Gerbstoffen kann man Sharonfrüchte im noch festen Zustand verzehren.
Da viele exotische Früchte im unreifen Zustand transportiert und oft auch so verkauft werden, muss zum Verzehr der Zeitpunkt der Vollreife abgewartet werden.
Äpfel
Zur Schalenbehandlung eingesetzte Wachse wurden bei den untersuchten Proben nicht nachgewiesen.
Weintrauben
Zum Transport von Weintrauben werden häufig Sulfitsalz-haltige Papiere oder Beutel beigelegt, um mit Hilfe des daraus freigesetzten Schwefeldioxids einen Schimmelpilzbefall zu verzögern. In den zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Trauben muss der Gehalt an Schwefeldioxid jedoch unter 10 mg/kg liegen. Bei einer von insgesamt 26 Proben wurde Schwefeldioxid nachgewiesen, was auf eine unsachgemäße Anwendung hindeutet.