Bubble Tea – ein Modegetränk

Bubble Tea ist ein alkoholfreies, bunt gefärbtes und aromatisiertes Mix-Getränk auf Teebasis. Ursprünglich aus dem asiatischen Raum stammend, erobert Bubble Tea seit einiger Zeit nunmehr auch die deutschen Städte. Angeboten wird dieses Trendgetränk vorwiegend als „lose Ware“, das heißt, es wird vor den Augen des Konsumenten zusammengestellt und abgefüllt.

Die Verbraucher – in der Regel Jugendliche – kreieren dabei den Bubble Tea nach eigenen Wünschen. Die lange Liste der angebotenen Zutaten ist meistens in drei Gruppen aufgeteilt. Der Kunde wählt zwar aus jeder Gruppe in der Regel nur eine Zutat, insgesamt steht ihm aber eine schier unbegrenzte Zahl an Zutaten-Kombinationen zur Auswahl. Bubble Tea kann sowohl kalt als auch warm getrunken werden. Am beliebtesten ist jedoch die Kalt-Variante, die es auch mit Eiswürfeln versetzt gibt.

Kein Bubble Tea gleicht dem anderen

Zunächst entscheidet sich der Verbraucher, ob er seinen Bubble Tea auf der Grundlage von schwarzem oder grünem Tee zusammenstellen möchte, wahlweise mit Milch oder als Fruchtvariante. Sodann wählt er aus verschiedensten Geschmacksrichtungen einen Sirup aus. Angeboten werden Fruchtnoten wie Mango, Kiwi, Pfirsich, Passionsfrucht und viele andere mehr, aber auch Aromanoten wie Vanille oder Schokolade sind im Programm.

Als letztes steht die Wahl der Perlen (Bubbles) an, von denen es wiederum drei unterschiedliche Sorten gibt: Tapiokaperlen, Popping Bobas und Jellys: Die klassische Variante stellen die Tapiokaperlen dar. Sie werden aus der Stärke der Maniokwurzel gewonnen und sind zumeist mit Ahornsirup versetzt. Im Kochprozess karamellisiert der Ahornsirup und gibt so den Perlen jene dunkelbraune Farbe. Sie sind bissfest, äußerlich leicht schleimig und haben eine gummiartigen, zähen Kern.

Die Popping Bobas sind mit Fruchtsirup gefüllt und zerplatzen im Mund beim Draufbeißen. Sie gibt es in verschiedenen Fruchtgeschmackrichtungen und Farben. Dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind sowohl Tapiokaperlen als auch Popping Bobas mit einem Durchmesser von ca. 8 bis 11 mm bekannt.

Jellys hingegen sind Geleestücke (Würfel oder Quader) von bissfester Konsistenz, mit einer Kantenlänge zwischen 5 bis 15 mm (in der Regel 10 mm). Sie lassen sich wie Gummibärchen im Mund zerkauen. Auch sie werden in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen und Farben angeboten.

Mögliche Verschluckungsgefahr durch die Bubbles

Erst jene Bubbles – Perlen oder Jellys – machen also den Tee zum Bubble Tea. Und das Besondere dieses Modeprodukts besteht eben genau darin, dass die Bubbles samt Getränk mit einem sehr dicken Trinkhalm aufgesaugt werden. Hierin liegt aber auch eine potentielle Verschluckungsgefahr, auf die das LGL in seinen Gutachten stets verweist. Besonders Kleinkinder sind gefährdet, sich beim Aufsaugen an den Bubbles zu verschlucken. Sie sollten das Getränk daher auch nur unter Aufsicht Erwachsener zu sich nehmen.

Kürzlich erstellte das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Studie über gesundheitliche Risiken beim Verzehr von Bubble Tea durch Kinder (Stellungnahme des BfR Nr. 031/2012 vom 19. Juni 2012). Demnach besteht nach BfR „insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren die Gefahr, dass Fremdkörper leicht in die Lunge verschluckt werden. Begünstigt wird dies, wenn Bubbles mit einem Strohhalm eingesaugt werden. Aus diesem Grunde empfiehlt das BfR, dass beim Verkauf von Bubble Tea deutlich sichtbar auf dieses Gesundheitsrisiko hingewiesen wird.“ Das LGL schließt sich dieser Empfehlung im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes an.

Kalorienreich, oft koffeinhaltig und reich an Zusatzstoffen

Wegen des verhältnismäßig hohen Zuckergehaltes, vergleichbar dem der Colagetränke, enthalten Bubble Teas viele Kalorien. Mit einer marktüblichen Portion von circa 500 ml nimmt der Verbraucher somit gut 50 Gramm Zucker auf. Dies ist einer der Gründe, warum Bubble Teas bei Verbraucherverbänden in der Kritik stehen. Wenig bekannt ist auch, dass diese Trendgetränke meistens koffeinhaltig sind und dass der Koffeingehalt etwa den doppelten Gehalt einer Colalimonade erreichen kann. Dies hängt maßgeblich von den Kundenwünschen bei der Zusammenstellung des Bubble Tea ab.

Lebensmittelrechtlich dürfen Bubble Teas eine ganze Reihe von Zusatzstoffen enthalten. Allein mit dem bloßen Auge sind die vielen Farbstoffe sichtbar. Wegen der intensiven, leuchtenden Farben greifen die Hersteller fast ausschließlich zu synthetischen Azofarbstoffen. Diese stehen aber im Verdacht Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern zu beeinträchtigen. Das Gemeinschaftsrecht verlangt daher bei Verwendung dieser Farbstoffe, gleichzeitig einen entsprechenden Warnhinweis anzubringen.

Um die Haltbarkeit der Produkte zu verbessern, werden Zutaten von Bubble Teas in der Regel mit dem Konservierungsmittel Sorbinsäure versetzt. Sowohl Farbstoffe als auch Konservierungsmittel gehören jedoch zu den deklarationspflichtigen Zusatzstoffen.

Ausblick

Untersuchungen des LGL haben ergeben, dass eine solche Kenntlichmachung unterblieb, ebenso fehlte der oben genannte Warnhinweis, was zu mehreren Beanstandungen führte. Das LGL wird wegen dieser Mängel das Produkt auch weiterhin im Fokus haben und die Untersuchungen von Bubble Tea fortsetzen.

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