- Startseite >>
- Lebensmittel >>
- Warengruppen >>
- Wc 33 Weine
Fremd-Kohlendioxid in Schaumwein - Untersuchungsergebnisse 2005
Einsatz der Stabilisotopenuntersuchung zur Ermittlung des Anteils an exogenem (= zugesetztem) Kohlendioxid in Perl- und Schaumweinen hier: d13 C-Bestimmung von CO2 , Ethanol und Zucker
Es wurden 34 Handelsproben, darunter Perlweine, wie Prosecco, Qualitätsschaumweine, Sekt und hochwertige Erzeugnisse, wie Champagner untersucht. Mit der Nachweismethode der Stabilisotopenuntersuchung konnte in etwa ein Viertel aller untersuchten Proben Fremdkohlensäure nachgewiesen werden.
Fremdkohlensäure ist in Perl- und Schaumweinen nur erlaubt, wenn ihr Zusatz entsprechend gekennzeichnet ist oder ihr Übergang technisch unvermeidbar ist und durch den Übergang keine Druckerhöhung stattfindet.
Bisher existiert allerdings noch kein offizieller Grenzwert für den Übergang von exogener (technischer) Kohlensäure.
Aktuelle bundesweit durchgeführte Untersuchungen haben gezeigt, dass der Kohlendioxid-Eintrag von der verwendeten Technologie (traditionelle Methode, Tankgärung, Traversieverfahren) abhängig ist. Die als Gegendruck zur Vermeidung von Druckverlusten eingesetzte "technische Kohlensäure" vermischt sich mit der endogen aus der Gärung des Schaumweins gebildeten Kohlensäure unterschiedlich stark, so dass im Endprodukt unterschiedliche Mengen an fremdem Kohlendioxid wieder zu finden sind. Deshalb muss zunächst unterschieden werden, nach welchem Verfahren das Produkt hergestellt wurde. Erst danach kann beurteilt werden, welcher Übergang an Kohlensäure als "technologisch vermeidbar" zu sehen ist.
Das Ziel der Untersuchungen, welche die Überwachungseinrichtungen im Zusammenwirken mit den Herstellern durchführen und noch nicht abgeschlossen sind, ist es, die Verfahrensschritte, bei denen der Kohlensäure-Eintrag am größten ist, zu identifizieren und ggf. zu modifizieren, um im Interesse des Verbrauchers dafür zu sorgen, dass der Eintrag auf das absolut technologisch unvermeidbare Maß reduziert wird. Erst nach Abschluss der Untersuchungen kann ein Grenzwert für das jeweilige Verfahren definiert werden.
Aufgrund der Tatsache, dass es bis heute noch keine offiziellen Grenzwerte gibt, kann der Übergang von fremder Kohlensäure in den Schaumwein derzeit noch nicht abschließend lebensmittelrechtlich beurteilt werden.
Die Bestimmung von Fremd-Kohlendioxid in Schaumwein wurde am LGL bereits im Jahr 2003 als Routine-Untersuchung eingeführt. Die Ergebnisse einer Schwerpunktuntersuchung sind im Jahresbericht 2003 auf der Seite 155 beschrieben.