Eierlikör und andere Emulsionsliköre aus kleingewerblicher Herstellung - Untersuchungsergebnisse 2009
Untersuchungsergebnisse in der Vergangenheit
In den letzten Jahren waren Eierliköre und andere Emulsionsliköre oft deshalb zu beanstanden, weil der vorhandene Alkoholgehalt deutlich vom deklarierten abwich (bei Spirituosen beträgt die gesetzlich zulässige Toleranz maximal ± 0,3 % vol). Dies liegt daran, dass der Hersteller den Alkohol im Endzeugnis nur mit entsprechender apparativer Ausstattung und ausreichender Erfahrung selbst ermitteln kann. Wird der Alkohol aus den Zutaten der Rezeptur rechnerisch ermittelt, kann es, insbesondere bei ungenauem Abmessen bzw. Abwiegen der Zutaten, schnell zur Überschreitung der zulässigen Toleranz kommen.
Bereits im Jahr 2007 stellte die Untersuchung von Eierlikören aus kleingewerblicher Herstellung einen Untersuchungsschwerpunkt dar. Das LGL beanstandete damals 47 % der untersuchten Proben wegen der Diskrepanz zwischen dem deklarierten und dem tatsächlich vorhandenen Alkohol bzw. wegen fehlender Deklaration vorhandener allergener Lebensmittelzutaten.
Untersuchungsergebnisse 2009
Im Jahr 2009 lagen 14 verschiedene Produkte aus kleingewerblicher Herstellung zur Untersuchung vor, von denen fünf als "Eierlikör", eines als "Likör mit Ei" und die übrigen als "Likör" bzw. "Spirituose" mit ergänzenden Angaben bezeichnet waren.
Bei fast zwei Dritteln der untersuchten Proben wich der vorhandene Alkoholgehalt um bis zu 4,4 % vol vom deklarierten Alkohol ab. Die lebensmittelrechtlich zulässige Toleranz beträgt jedoch nur ± 0,3 % vol. Zwei Produkte erreichten nicht einmal den für Eierlikör vorgeschriebenen Mindestalkohol von 14 % vol. Die Deklaration von zugesetzten Farbstoffen bzw. die Angabe der zur Herstellung verwendeten Milch bzw. Sahne fehlte bei mehr als 50 % der Erzeugnisse.
Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen – wenn ihr Vorhandensein nicht aus der Verkehrsbezeichnung erkennbar ist – auf dem Etikett angegeben werden, da sie bei bestimmten Verbrauchergruppen allergische Reaktionen hervorrufen können. Bei drei Proben waren die Zutaten in einem freiwilligen Zutatenverzeichnis in falscher Reihenfolge angegeben. Knapp 30 % der untersuchten Spirituosen beanstandete das LGL wegen falscher, unzutreffender bzw. unvollständiger Kennzeichnung.
Während alle aus kleingewerblicher Herstellung stammenden Eier- bzw. Emulsionsliköre zu beanstanden waren, blieben fünf Proben "Eierlikör" aus industrieller Fertigung hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Kennzeichnung ohne Beanstandung.