Methanol in Spirituosen - Untersuchungsergebnisse 2012

In den vergangenen Jahren berichteten Medien immer wieder von Todesfällen nach dem Genuss methanolhaltiger Spirituosen. Dabei waren in Russland und Indien neben Einheimischen auch Touristen, in der Türkei im Jahr 2005 sogar eine deutsche Schulklasse betroffen. 2012 wurden insgesamt 33 Todesfälle und mehrere vergiftete Personen in Tschechien, Polen und der Slowakei registriert. Bei den verfälschten Produkten handelte es sich neben verschiedenen Wodka-Sorten um traditionelle rumähnliche Spirituosen und Erzeugnisse mit Aprikosen- bzw. Wacholderdestillat. Nach Bekanntwerden der ersten Vergiftungsfälle in den Medien riefen besorgte Verbraucher beim LGL an, die bei einem Besuch in Tschechien die betreffenden Spirituosen erworben hatten. Wegen der Nähe zu den Ländern, in denen die vergifteten Produkte im Umlauf waren, prüfte die Lebensmittelüberwachung, ob sich in Bayern Spirituosen tschechischer Herkunft im Vertrieb befanden. Dabei konnten jedoch keine auf legalem Vertriebsweg nach Deutschland verbrachten Produkte festgestellt werden.

Hintergund

Wie kommt Methanol in eine Spirituose?

Im Zusammenhang mit tödlichen Vergiftungen durch Methanol taucht häufig fälschlicherweise der Begriff „schwarzgebrannter Schnaps“ auf. Unter „Schwarzbrennen“ versteht man jedoch nicht eine Anreicherung von Spirituosen mit Methanol während des Brennprozesses, sondern die zollrechtlich unerlaubte Gewinnung von unversteuertem Ethanol aus zuckerhaltigen Rohstoffen. Methanolvergiftungen kommen vielmehr dadurch zustande, dass diese Substanz als solche Spirituosen beigemischt wird. Auch bei den Verfälschungen in Tschechien wurde Methanol, das eigentlich als Zusatz zu Waschflüssigkeiten vorgesehen war, verschiedenen Spirituosen als Ethanolersatz zugesetzt. Da Methanol im Gegensatz zu Ethanol nicht versteuert werden muss, lässt sich die Gewinnspanne beim Verkauf mit Methanol gestreckter Produkte vergrößern. Nicht immer ist den Fälschern dabei die giftige bzw. tödliche Wirkung des Methanols bewusst. Zudem ist diese Substanz in Spirituosen weder geruchlich noch geschmacklich wahrzunehmen, was es den Fälschern sehr erleichtert.

Wie wirkt Methanol?

Zunächst ähneln die Symptome einer Methanolvergiftung denjenigen eines übermäßigen Alkoholgenusses mit Schwindel, Übelkeit und Erbrechen. Größere Methanolmengen führen jedoch rasch zur Erblindung und schließlich zum Tod durch Atemlähmung. Die tödliche Wirkung ist auf die Stoffwechselprodukte Formaldehyd und Ameisensäure zurückzuführen. Je nach Körpergewicht kann bereits eine Methanolmenge von 3 bis 8 g zur Erblindung, eine Menge von 18 bis 60 g zum Tod führen. Als natürliches Gegenmittel bei einer Methanolvergiftung wird reines Ethanol verabreicht, das die Verstoffwechselung des Methanols blockiert. Die Wirksamkeit der Ethanolgabe ist jedoch abhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme sowie von der aufgenommenen Methanol- und Ethanolmenge.

Methanol als natürlicher Bestandteil in Spirituosen

Methanol ist in geringen Mengen praktisch in jeder Spirituose enthalten. Obst- und Tresterbrände weisen naturgemäß deutlich höhere Gehalte auf als Getreide- und Kartoffelbrände. Dies liegt daran, dass Methanol aus dem fruchteigenen Pektin der Zellwände im Verlauf der Gärung enzymatisch abgespalten wird. Methanol lässt sich aufgrund seines sehr ähnlichen Siedepunktes von Ethanol destillativ nur mit einer sehr aufwendigen technologischen Ausrüstung abtrennen, die in Kleinbrennereien in der Regel nicht vorhanden ist. Lediglich durch prophylaktische Maßnahmen wie beispielsweise die Auswahl geeigneter Enzyme, kurze Maischestandzeiten sowie durch den Zusatz eines Saftanteils zur Fruchtmaische kann der Hersteller erhöhte Methanolgehalte im Obstbrand vermeiden. Der Gesetzgeber hat wegen der Toxizität des Methanols EU-weit rohstoffabhängige Grenzwerte festgelegt. Für Brand aus Williams-Christ-Birnen ist beispielsweise der bei Früchten höchste Methanolgehalt von 1.350 g/hl reiner Alkohol (r. A.), entsprechend 1,7 % vol Methanol bezogen auf r. A. zulässig. Für Wodka dagegen beträgt der Methanolhöchstgehalt rohstoffbedingt lediglich 10 g/hl r. A., entsprechend 0,01 % vol Methanol, bezogen auf r. A. Im Vergleich hierzu enthielten die verfälschten tschechischen Spirituosen Methanolgehalte von bis zu 20 % vol.

Untersuchungsergebnisse

Das LGL ermittelt nicht nur bei akuten Gefährdungsfällen den Methanolgehalt in Spirituosen, sondern führt routinemäßig bei über 90 % aller zur Untersuchung eingesandten Produkte eine gaschromatographische Untersuchung durch. Hierbei wird neben dem Methanolgehalt auch die qualitative und quantitative Zusammensetzung der übrigen flüchtigen Bestandteile überprüft. Im aktuellen Fall erhielt das LGL bis auf einen Franzbranntwein, der nur zur äußerlichen Anwendung bestimmt war, keine Proben zur Untersuchung, die von Verbrauchern in Tschechien erworben worden waren. Ein Internethändler, der ein großes Sortiment an tschechischen Spirituosen führt, bot teilweise Erzeugnisse der fraglichen Marken an. Keines der sechs aus seinem Lager entnommenen Produkte enthielt jedoch eine gesundheitsschädliche Menge an Methanol. In einem Wodka war die für diese Spirituosenkategorie zugelassene Methanolhöchstmenge allerdings um beinahe das Siebenfache überschritten, was zu einer Beanstandung führte. Der Hersteller hat daraufhin das Produkt aus dem Angebot genommen.

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