Haselnussgeist und Haselnussspirituose – Untersuchungsergebnisse 2014
Spirituosen der Geschmacksrichtung „Haselnuss“ sind bei Verbrauchern sehr beliebt. Dies zeigt sowohl das Angebot im Einzelhandel als auch in Hofläden, auf sogenannten Bauernmärkten und im Internet. Die angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Herstellungsweise hinsichtlich ihrer sensorischen und analytischen Eigenschaften erheblich voneinander.
Wie unterscheidet sich Haselnuss-Geist von Haselnussspirituosen?
Haselnussgeist ist in der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 hinsichtlich seiner Herstellung und Eigenschaften definiert. Er wird durch das Einlegen (Mazeration) von Haselnüssen (diese können auch geröstet sein) in Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und anschließende Destillation gewonnen. Die im Geist enthaltenen Aromastoffe stammen somit ausschließlich aus den verwendeten Haselnüssen. Es besteht das ausdrückliche Verbot einer Aromatisierung. Haselnussspirituosen dagegen enthalten zugesetzte Aromastoffe; sie dürfen daher die Bezeichnung „Haselnussgeist“ nicht tragen.
Ziel der Untersuchungen
Ziel der Untersuchungen des LGL war es, im Handel angebotene Haselnussgeiste dahingehend zu überprüfen, ob sie zugesetzte Aromastoffe enthalten, die nicht aus Haselnüssen stammen. Hierfür erfolgte eine Bestandsaufnahme der Aromastoffe und ein Abgleich mit Literaturwerten und authentischen Haselnussgeisten.
Sensorische Untersuchungen
Mithilfe einer sensorischen Verkostung kann bereits eine erste Bewertung der Aromastoffe erfolgen. In nachfolgender Abbildung sind die Aromaprofile verschiedener Produkte dargestellt. Bei Haselnussspirituosen dominieren oft Nougat- und Schokonoten, während bei authentischen Haselnussgeisten nussige und Röst-Noten, teilweise fettige Noten auffallen. Unzulässigerweise aromatisierte Geiste zeichnen sich teilweise durch einen Bittermandel-Ton aus.
Abbildung: Aromaprofile von Haselnussgeisten und -spirituosen
Ergebnisse der Aromastoffanalyse
Im Jahr 2014 prüfte das LGL bei elf Proben Haselnussgeist und zehn Proben Haselnussspirituosen die Zusammensetzung der Aromastoffe.
In Haselnussspirituosen und unzulässigerweise aromatisierten Haselnussgeisten findet man häufig die Aromakomponenten Benzaldehyd und Vanillin; ersteres liegt in authentischen Haselnussdestillaten allenfalls in Spuren vor, Vanillin dagegen ist nicht nachweisbar. Das Vorkommen größerer Mengen dieser beispielhaft genannten Substanzen lässt somit Rückschlüsse auf eine Aromatisierung zu. Die Stabilisotopenanalytik lieferte bei einem untersuchten Haselnussgeist den Beweis, dass der vorhandene Benzaldehyd synthetischen Ursprungs war.
Konsequenzen für die Beurteilung
Fast die Hälfte der untersuchten Haselnussspirituosen beurteilte das LGL aufgrund ihrer Aufmachung als irreführend für den Verbraucher, da der Eindruck entstand, das Aroma stamme ausschließlich aus den (gerösteten) Haselnüssen. Häufig waren solche Produkte zusätzlich als „edel“ bezeichnet. Ein ebenso hoher Anteil der überprüften Haselnussgeiste enthielt unerlaubterweise zugesetzte Aromastoffe und war daher ebenfalls irreführend gekennzeichnet.
Inwieweit Hersteller die Kennzeichnung bzw. das Herstellungsverfahren ändern, wird das LGL im Rahmen weiterer Untersuchungen überprüfen.