Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen - Untersuchungsergebnisse 2007
Was wird generell untersucht?
Die hier ausgesprochenen Beanstandungen bezogen sich fast ausnahmslos auf unkorrekte Deklaration. So waren bei einigen Produkten alle Kennzeichnungselemente ausschließlich in türkischer, italienischer oder englischer Sprache angegeben.
Ein weiterer Beanstandungsgrund lag in der fehlenden Mengenkennzeichnung der Fruchtanteile bzw. anderer wertgebender Bestandteile im Sinne des § 8 Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV).
So war bei Zwei- bis Dreifruchterzeugnissen meistens nur die nach der KonfV geforderte obligatorische Angabe des Gesamtfruchtanteils angegeben, die von vielen Herstellern als QUID (= Quantitative Inhalts-Deklaration)-Ersatz und damit fälschlicherweise für ausreichend angesehen wurde.
Produkte von Selbstvermarktern
Zu den Proben, die von Selbstvermarktern stammten, zählten hauptsächlich Marmeladen, Fruchtaufstriche und Fruchtzubereitungen. Diese Produkte werden entweder auf Bauernmärkten angeboten oder direkt vermarktet. Wegen der ungenügenden Kenntnisse des geltenden Lebensmittelrechts der meisten Selbstvermarkter aber auch wegen der mangelnden Hygiene bei der Herstellung, die zum Verderb vieler Erzeugnisse führt, liegt die Beanstandungsquote bei diesen Proben seit Jahren bei nahezu 100 %. Am häufigsten bemängelt wurde die fehlende bzw. unkorrekte Kenntlichmachung der Zusatzstoffe, hauptsächlich der Sorbinsäure, der Citronensäure oder der Farbstoffe.
Zu weiteren Beanstandungsgründen zählten die Verwendung einer unzutreffenden Verkehrsbezeichnung, gänzlich fehlende Kennzeichnungselemente nach der LMKV, eine unvollständige Zutatenliste, unzureichende Herstellerangaben, falsche Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums oder die fehlende Losnummer. Viele Selbstvermarkter befüllen bereits gebrauchte Schraubdeckelgefäße, die noch "alte" Deklarationselemente tragen (wie Mindesthaltbarkeitsdatum, Los-Nr., Abbildungen von Früchten, Verkehrsbezeichnungen) erneut mit ihren Erzeugnissen. Sie übersehen, dass dies zur doppelten und damit irreführenden Deklaration führt.
Sensorisch waren im Jahre 2007 verhältnismäßig viele dieser Produkte zu beanstanden. Manche waren in derart schlechtem Zustand, dass sie als nicht zum Verzehr geeignet eingestuft werden mussten. Der Grund dafür lag unter anderem im starken Hefe- bzw. Bakterienwachstum mit gleichzeitiger Alkohol- oder Ethylacetatbildung. Einige Proben waren verschimmelt.
Hydroxymethylfurfural in Pflaumenmus und Apfel-Birnen-Kraut
HMF (Hydroxymethylfurfural) ist eine Substanz, die im Verdacht steht nicht nur gesundheitsschädlich zu sein, sondern auch ein hohes Krebserzeugungspotential zu besitzen. Aus diesem Grunde wurden im Jahre 2007 routinemäßig Pflaumenmuse aber auch sog. "Apfel-Birnen-Kraut-Produkte" auf ihren HMF-Gehalt untersucht.
HMF ist in Lebensmitteln natürlicherweise nicht vorhanden. Diese Substanz entsteht erst bei der thermischen Zersetzung von Kohlenhydraten, z. B. beim Dörren von Obst durch die Anwendung trockener Hitze. Die Anwesenheit von HMF ist als Indiz für eine zu starke, technologisch vermeidbare, thermische Belastung von Lebensmitteln anzusehen.
Auf Grund der besonderen Herstellungsweise von Pflaumenmus und Apfel-Birnen-Kraut–Produkten (lange andauerndes Einkochen der Früchte bzw. Fruchtsäfte) ist hier grundsätzlich mit messbaren HMF-Gehalten zu rechnen. Es ist jedoch möglich, durch schonende Herstellungsverfahren, z. B. durch niedrige Temperaturen, den Gehalt an HMF deutlich zu reduzieren. Im Jahre 2007 wurden insgesamt 79 Proben, hauptsächlich Pflaumenmuse (45 Proben), aber auch "Apfelkraut" (sechs Proben), zudem "Apfel-Birnen-Kraut" und "Birnenkraut" (jeweils vier Proben), zwei Zuckerrübensirupe und 18 verschiedene Fruchtaufstriche aus Pflaumen oder Zwetschgen auf ihren HMF-Gehalt untersucht.
Alle "Kraut"-Proben enthielten hohe HMF-Konzentrationen, die im Bereich von 1,8 g/kg bis maximal 3,2 g/kg lagen. Die Pflaumenmuse waren je nach Herstellungsart unterschiedlich stark mit HMF belastet. Produkte die nur sehr wenig und nur kurz eingekocht waren, enthielten HMF -Mengen < 0,3 g/kg, die als gering angesehen werden. Zu dieser Gruppe zählten auch die Zuckersirupe und Fruchtaufstriche aus Pflaumen und Zwetschgen. Bei den Pflaumenmusen, die nach traditioneller Art einem sehr lang andauernden Eindickungsprozess unter Einwirkung hoher Temperaturen unterzogen wurden, lagen die HMF-Gehalte alle deutlich höher. Hier betrug der Maximalwert 1,6 g/kg.