Süßwaren - Untersuchungsergebnisse 2007
Kennzeichnungsmängel und Zusammensetzung allgemein
Ein Großteil der Beanstandungen bei Süßwaren betraf allgemeine Kennzeichnungsmängel, fehlende oder fehlerhafte Angaben bei Zusatzstoffen wie Farbstoffen, fehlerhafte Zutatenlisten und Nährwertangaben.
Eine Marzipanfigur enthielt einen weit überhöhten Farbstoffanteil, Gummibonbons mit dem Hinweis auf Milch in der Verkehrsbezeichnung enthielten kein Milchfett und Kokoswürfel waren seifig.
Zwei Lakritzproben, davon eine aus dem skandinavischen Raum, fielen wegen zu hohem Glycyrrhizingehalt auf. Auf einen hohen Glycyrrhizingehalt ist mit der Bezeichnung "Starklakritz" hinzuweisen, da ein übermäßiger Verzehr von Lakritz mit hohen Glycyrrhizingehalten den Blutdruck erhöhen kann. Entsprechende Angaben fehlten bei den Erzeugnissen.
Sehr große Kaugummikugeln mit fester Zuckerdecke, so genannte "Jumbo Wunderball" beurteilte das LGL als gesundheitsgefährdend, da wegen der Größe der Süßware und der sehr harten Zuckerdecke die Möglichkeit des Verschluckens und damit Erstickungsgefahr gegeben war.
Allergenkennzeichnung bei Süßwaren
Bei Erdnuss und Haselnuss handelt es sich um Zutaten, die Auslöser von Lebensmittelallergien sein können. Der rezepturmäßig bedingte Zusatz solcher Bestandteile ist streng kennzeichnungspflichtig, ein unbeabsichtigter Eintrag über den Herstellungsprozess kann im Rahmen der Produkthaftung vom Hersteller freiwillig deklariert werden.
Sieben Marzipanproben enthielten Bestandteile von Haselnuss, ohne dass in irgendeiner Form darauf hingewiesen wurde.