Jod in Säuglings- und Kleinkindernahrung - Untersuchungsergebnisse 2008
Jod ist ein lebenswichtiges Spurenelement, welches dem Organismus in ausreichender Menge zugeführt werden muss. Im Stoffwechsel des Menschen wirkt Jod unter anderem als Bestandteil der Schilddrüsenhormone.
Deutschland ist wie fast alle EU-Staaten infolge eines ungenügenden natürlichen Jodgehalts der Nahrung von der WHO als Jodmangelgebiet klassifiziert worden. Um diesen Mangel in der Bevölkerung zu beheben, ist eine Anreicherung der Nahrung mit diesem Spurenelement erforderlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt für die tägliche Jodzufuhr 2 µg pro Kilogramm Körpergewicht vor. In Deutschland beträgt die tägliche Zufuhrempfehlung für einen null bis vier Monate alten Säugling 40 µg Jod und für einen Säugling von vier bis 12 Monaten 80 µg Jod. Für Kleinkinder von einem bis vier Jahren wird eine tägliche Jodzufuhr von 100 µg empfohlen (DACH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr der Deutschen Gesellschaft für Ernährung 1. Auflage, 2000 Umschau/Braus Verlag).
Rechtliche Vorgaben
Basierend auf EU-Regelungen ist die Beschaffenheit und Zusammensetzung von Säuglings- und Kleinkindernahrung in der Diätverordnung festgeschrieben. Hier sind unter anderem die anorganischen Jodverbindungen, die zu Babynahrung zugesetzt werden dürfen, genannt: Natriumjodid, Kaliumjodid und Kaliumjodat. Natriumjodat darf hingegen nur in Beikosterzeugnissen, wie zum Beispiel in Getreidebreien, Keksen, Menüs, Obstzubereitungen verwendet werden. Es darf jedoch nicht Säuglingsflaschennahrung, also Säuglingsanfangsnahrung beziehungsweise Säuglingsmilchnahrung und Folgenahrung beziehungsweise Folgemilch zugesetzt werden. Alle diese Verbindungen dürfen auch in bilanzierten Diäten (Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, also hier: Lebensmittel für kranke Säuglinge und Kleinkinder) enthalten sein.
Hinsichtlich der Menge an zugesetztem Jod sind für Säuglingsflaschennahrung und bilanzierte Diäten Mindest- und Höchstgrenzen festgelegt. Der Zusatz von Jodverbindungen in Beikosterzeugnissen ist dagegen dem Hersteller überlassen. Für die zuletzt genannte Lebensmittelgruppe gilt hinsichtlich des Jodgehaltes nur ein Höchstwert, der nicht überschritten werden darf.
Analytik
Das LGL untersuchte schwerpunktmäßig über 160 Säuglings- und Kleinkindernahrungen auf ihren Jodgehalt. Überprüft wurden
- Säuglingsanfangsnahrung beziehungsweise Säuglingsmilchnahrung
- Folgenahrung beziehungsweise Folgemilch
- Getreidebeikost – dazu gehören einfache Getreidebreie und Milchbreie
- Fertigmahlzeiten in Gläschen
Bei der Untersuchung der Proben wird das enthaltene anorganische Jod zunächst mittels eines alkalischen Lösungsmittels aus dem Lebensmittel extrahiert und in diesem Extrakt der Jodgehalt mit Hilfe der ICP-MS, also der Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma, bestimmt.
Untersuchungsergebnisse
Bei den untersuchten Proben Säuglings- und Kleinkindernahrung waren in keinem Erzeugnis die Mindestmengen an Jod unterschritten, auch die zulässigen Höchstmengen wurden eingehalten.
Neben der Überprüfung dieser gesetzlich vorgegebenen Grenzen wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, inwieweit auf den Verpackungen deklarierte Jodgehalte mit den tatsächlichen Gehalten übereinstimmten.
In dem nachfolgenden Diagramm sind die deklarierten Jodgehalte und die tatsächlich enthaltenen Gehalte gegenübergestellt. Wie leicht zu erkennen ist, lassen nur wenige Ausreißer nach oben oder unten auf Fehler in der Dosierung schließen. 62 % der untersuchten Proben enthielten Jodgehalte im Bereich von +/- 20 % des deklarierten Wertes. Unter 50 % des angegebenen Jodgehaltes wurden in 1,3 % der Erzeugnisse festgestellt. Überdosierungen von mehr als 50 % wiesen 7,6 % der Produkte auf, dabei enthielten zwei Kindernahrungen mehr als das Doppelte des deklarierten Gehaltes. Da in diesen Fällen der Höchstwert nicht überschritten wurde, waren die auf der Verpackung deklarierten Jodgehalte als irreführende Angaben zu beurteilen.
Die werbende Auslobung einer Trinkmahlzeit "Reich an Jod" wurde als irreführend beanstandet, da in diesem Erzeugnis kein Jod nachgewiesen wurde.
Abbildung 1: Diagramm zu Untersuchungsergebnissen von Jod in Säuglings- und Kleinkindernahrung
Zusammenfassung
Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich die Jodgehalte von Säuglings- und Kleinkindernahrung innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen bewegen. Die Abweichungen der tatsächlichen Jodgehalte gegenüber den deklarierten Werten liegen bei den meisten Produkten in einem vertretbaren Bereich.