Seniorenverpflegung – Untersuchungsergebnisse 2016
Hintergrund
Ältere Menschen, die sich ihre Mahlzeiten nicht selbst zubereiten, sind auf Lieferservices und Küchen von Senioreneinrichtungen angewiesen. Das LGL untersucht diese Gerichte mikrobiologisch und überprüft die Beschaffenheit und Herrichtung der Mahlzeitkomponenten sensorisch auf ihren Gesamteindruck (Konsistenz und Stückgröße). Dabei werden die Bedürfnisse einer Zielgruppe berücksichtigt, die darauf angewiesen ist, den Alltag möglicherweise mit motorischen und kräftemäßigen Einschränkungen zu bewältigen.
Darüber hinaus überprüft das LGL, ob die Angaben im Speiseplan und in der Zutatenliste zutreffen und ob tatsächlich Fleisch der genannten oder vorgeschriebenen Tierart verarbeitet
wurde. Die LGL-Untersuchungen sollen sicherstellen, dass auch der betagte Verbraucher nicht getäuscht wird und ihm die Einhaltung seiner Ernährungswünsche oder diätetisch notwendiger Verzehrvorschriften möglich ist.
Ergebnisse
Das LGL untersuchte 38 fertig zubereitete Gerichtskomponenten, die größtenteils aus Senioreneinrichtungen stammten, welche diese Mahlzeiten selbst herstellen. Ein Gericht stammte aus einer Klinikküche. Die übrigen Proben wurden in verschiedenen Dienstleistungsbetrieben entnommen, welche das Essen direkt an Senioren liefert.
Die mikrobiologischen Untersuchungen zeigten, dass alle untersuchten Mahlzeiten aus hygienischer Sicht einwandfrei waren. Laut Speisekarte enthielten die Mehrzahl der Fleischgerichte Schweine- oder Rindfleisch sowie in wenigen Fällen Geflügel- oder Lammfleisch. Das LGL wies nach, dass bei zwei Essen die angegebene Tierart nicht zutreffend war: Ein „Gemüseeintopf mit Lammfleisch“ enthielt Rindfleisch und ein „Putenschnitzel“ bestand aus Hühnerfleisch. Bei einer „Kalbsbratwurst“ stellte das LGL neben der Zutat Kalbfleisch auch die Verwendung von Schweinefleisch fest. Der für
die Herstellung Verantwortliche wurde für diesen Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen zur Verantwortung gezogen. In einer Geflügelbratwurst fand das
LGL geringe Mengen an Schweinefleisch. In so einem Fall werden mögliche Kontaminationswege beim Hersteller überprüft. Bei einem „Rindergulasch“ waren
die Fleischteile zu groß, um sie ohne weiteres Zerschneiden verzehren zu können. Der Verantwortliche wurde aufgefordert, das Fleisch in mundgerechte Stücke herzurichten.
Auf einem Speiseplan war „Buttermakrele“ ausgelobt. Buttermakrelen enthalten Wachsester im Muskelfleisch. Sie sind schwer verdaulich und können Magen-Darm-Beschwerden und Durchfall verursachen. Eine sinngemäße Information für den Verbraucher fehlte auf dem Speiseplan. Die molekularbiologische Untersuchung bestätigte, dass es sich tatsächlich um die Fischart „Buttermakrele“ (Lepidocybium flavobrunneum) handelte. Hier stellt sich die Frage, ob eine solche Fischart als Komponente einer Seniorenmahlzeit angemessen und
geeignet ist.
Fazit
Abgesehen von den beschriebenen Einzelfällen gab der Großteil der Proben keinen Anlass zur Beanstandung. Dennoch wird das LGL auch zukünftig Seniorenessen untersuchen.