Aromen und Aromastoffe – Untersuchungsergebnisse 2017
Untersuchungen
In 41 Proben von Aromen und 173 Lebensmittelproben untersuchte das LGL Aromastoffprofile sowie Enantiomeren- und Stabilisotopenverhältnisse einzelner Aromastoffe im Hinblick auf Herkunft bzw. Herstellung sowie Kennzeichnung. Insbesondere Angaben wie „natürliches Aroma“ oder „Aromaextrakt“ wurden auf ihre Konformität mit der EU- Aromenverordnung Nr. 1334/2008 überprüft.
Vanille
Abbildung: fermentierte Vanilleschoten, Vanillepulver und Vanilleeis
Ein Schwerpunkt der Aromaanalytik war die Untersuchung von Vanillearomen und mit Vanillearoma hergestellten Lebensmitteln, da 2017 ein größeres Risiko für Verfälschungen bestand: Die Preise für Rohvanille sind aufgrund von schlechten Ernten bzw. Ernteausfällen seit 2016 drastisch gestiegen und gleichzeitig ist eine verstärkte Nachfrage nach dem Rohstoff Vanille durch den allgemeinen Trend zu natürlichen Zutaten zu beobachten. Das LGL prüfte bei insgesamt 97 Proben mit Vanillearoma – zum Beispiel Speiseeis, Speiseeis-Halberzeugnisse, Vanillekipferl – ob bei Angaben wie „Vanille“, „mit Bourbon-Vanille“, „mit natürlichem Bourbon-Vanillearoma“ der charakteristische Aromastoff Vanillin ausschließlich aus der Vanilleschote stammt. Dazu bestimmte das LGL neben dem Profil charakteristischer Inhaltsstoffe der fermentierten Vanilleschote das Kohlenstoff-Isotopenverhältnis des Vanillins. Bei 13 Proben Vanille-Speiseeis und einer Probe Vanillekipferl wies das LGL unzutreffende und damit irreführende Kennzeichnungen der Herkunft des Vanillearomas nach, wobei Grundstoffe eingesetzt wurden, die nicht nur Vanillin aus der Schote, sondern aus anderen Quellen enthielten.
Aromaverschleppungen bei Wein
Ein weiterer Schwerpunkt waren Untersuchungen hinsichtlich möglicher Einträge von Aromastoffen bei Weinen durch Verschleppungen aus Dichtungen und sonstigen Teilen von Abfüllanlagen, die nicht nur für Wein, sondern auch für aromatisierte weinhaltige Getränke eingesetzt werden. Bei 17 Proben wies das LGL keine solchen Einträge nach.
Das LGL setzte Aromastoffprofile auch zur Echtheits- und Identitätsprüfung bei Bieren und Craft-Bieren ein. So konnte das LGL nachweisen, dass eine Brauerei Biere von anderen Brauereien zugekauft hatte, jedoch unter eigenem Label vermarktet.
Fazit
Insgesamt zeigen die Untersuchungen bei den Stichproben der verschiedenen Lebensmittel, dass die Authentizität und Angaben zur Herkunft weitgehend gewährleistet sind. In Einzelfällen sind jedoch immer wieder irreführende Angaben und Verfälschungen festzustellen. Insofern ist es wichtig, dass das LGL Proben weiterhin auf Herkunft und Authentizität untersucht. Bei der Echtheitsprüfung von Vanilleeis wurden jedoch mehrfach irreführende Angaben festgestellt. Auch im Jahr 2018 wurden daher Vanilleeis und andere mit Vanille aromatisierte Lebensmittel im Hinblick auf die Zusammensetzung und Kennzeichnung verstärkt untersucht.