Benzoesäure

Benzoesäure (Benzolcarbonsäure – CAS-Nr. 65-85-0) ist eine chemische Verbindung, die als Konservierungsstoff für bestimmte Lebensmittel und Kosmetika zugelassen ist. Sie kommt auch natürlich in einigen Früchten (v. a. in Beerenobst) aber auch in einigen Milchprodukten und in Honig vor. Dabei ist sie allerdings meist glycosidisch gebunden, d. h. sie ist an Zuckerresten verankert.

Benzoesäure hemmt im Wesentlichen das Wachstum von Pilzen und Hefen; gegen Bakterien wirkt sie nur in geringem Umfang. Einige Bakterienarten sind sogar in der Lage, sie abzubauen. Eingesetzt werden die freie Benzoesäure sowie ihr Natriumsalz bei eher sauren Lebensmitteln. Hierzu zählen in erster Linie fruchtsafthaltige Erfrischungsgetränke, Sauerkonserven, Mayonnaise, Feinkostsalat, Konfitüren und Gelees. Wenn Benzoesäure in höheren Konzentrationen eingesetzt wird, kann es zu Geschmacksveränderungen der Lebensmittel kommen. Beschrieben wurde z. B. ein "pfefferartiger Nachgeschmack".

Wenn Lebensmittel mit Benzoesäure oder ihren Salzen haltbar gemacht werden, ist dies u. a. an dem Hinweis "konserviert" oder "mit Konservierungsmittel" zu erkennen. Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen (Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann – § 6 Absatz 1 des Eichgesetzes) muss es ergänzend gekennzeichnet werden, wenn Benzoesäure oder ihre Salze zur Konservierung eingesetzt worden sind. Dann finden sich in der Zutatenliste entweder die jeweiligen Bezeichnungen und/oder die E-Nummern E 210 (Benzoesäure), E 211 (Natriumsalz), E 212 (Kaliumsalz) oder E 213 (Calciumsalz).

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema

Untersuchungsergebnisse

2007