Sorbinsäure in frischen Teigwaren und in Krapfenfüllung – Untersuchungserbebnisse 2008
Aufgrund der Befunde des Vorjahres untersuchte das LGL 2008 "Frische Teigwaren" schwerpunktmäßig auf konservierende Stoffe.
Nach derzeit gültiger Rechtslage ist ein Zusatz an Konservierungsstoffen bei diesen Erzeugnissen weder direkt noch indirekt über die Zutat Ei zulässig.
Keine der 57 ungefüllten und gefüllten "Frischen Teigwaren" wie Spätzle, Tortelloni, Maultaschen wies – weder im Nudelteig noch in einer Füllung – eine technologisch wirksame Menge eines Konservierungsstoffes auf. Allerdings wurde in zwei Beschwerdeproben gefüllter Frischteigwaren eine technologisch unwirksame, nicht kennzeichnungspflichtige Spur an Sorbinsäure nachgewiesen, die beim Beschwerdeführer eine allergische Reaktion auslöste. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beurteilte die bei beiden Proben aufgedruckte Werbeaussage "ohne Konservierungsstoffe" als irreführend.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Untersuchung der Füllung von Krapfen auf Farb- und Konservierungsstoffe. Bei 2 % beziehungsweise 6 % der Proben war die künstliche Färbung beziehungsweise der Zusatz des Konservierungsstoffs Sorbinsäure nicht kenntlich gemacht. Als verbrauchertäuschend und somit als irreführend wurde ein Safran-Basmati-Reis aus einer Gaststätte beurteilt, der statt dem teuren Gewürz Safran künstliche Farbstoffe enthielt.