Pressemitteilung

15.03.2007
Nr. 15/07

Industrie empfiehlt Einschränkungen bei der Anwendung von chloridazonhaltigen Pflanzenschutzmitteln

Gemeinsame Pressemitteilung von LGL, LfU und der Bayerischen Landesanstalt für LandwirtschaftLandesamt-Präsidenten Hingst und Göttle begrüßen freiwillige Maßnahmen

Die Präsidenten der Bayerischen Landesämter für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und für Umwelt (LfU), Volker Hingst und Albert Göttle, haben die freiwillige Empfehlung der Industrie begrüßt, künftig auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chloridazon in Trink-wasserschutzgebieten zu verzichten und auch auf anderen Rübenflächen die Anwendung stärker einzuschränken. Vor kurzem hatten die beiden Landesämter erstmals in Bayern das Abbauprodukt dieses Wirkstoffs im Grundwasser und im Trinkwasser nachgewiesen. „Landwirte können damit kon-kret den Grundwasserschutz unterstützen, wenn sie die getroffenen Vereinbarungen beachten“, so die beiden Landesamt-Präsidenten. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) empfiehlt den Rübenanbauern jetzt in Übereinstimmung mit den Herstellerfirmen, die Anwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Chloridazon einzuschränken. Der Handel, die Rübenanbauerverbände und die Landwirte wurden von den Landwirtschaftsbehörden bereits über die getroffenen Vereinbarungen informiert, damit die Einsatzeinschränkungen schon in der unmittelbar bevorstehenden Saison von den Landwirten praktiziert werden.

Künftig sollen auf Rübenanbauflächen in Trinkwasserschutzgebieten chloridazonhaltige Produkte nicht mehr eingesetzt werden. Auf die Anwendung von drei Produkten, die Chloridazon als Einzelwirkstoff in höherer Menge enthalten, soll ganz verzichtet werden. Das sind Kernstücke einer freiwilligen Vereinbarung, die von den Herstellern mit der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung Bayerns und Baden-Württembergs vor wenigen Tagen getroffen wurde. Der herbizide Wirkstoff Chloridazon wird seit vierzig Jahren zur Unkrautbekämpfung im Rübenbau und in einzelnen Gemüsekulturen ein-gesetzt.

Mit einem hochempfindlichen, neuartigen Analyseverfahren konnten LfU und LGL Ende vergangenen Jahres erstmals das Abbauprodukt Desphenyl-Chloridazon im Grund- und Trinkwasser nachweisen, insbesondere in den Rübenanbaugebieten des niederbayerischen Gäubodens und der unterfränkischen Gäuplatten. In über der Hälfte von rund 300 Proben konnte das Abbauprodukt Desphenyl-Chloridazon in Spuren, in jeder zehnten Probe im Mikrogrammbereich nachgewiesen werden. Die Gehalte lagen im Grundwasser bei maximal 9,5 Mikrogramm je Liter, im Trinkwasser bei maximal 4,7 Mikrogramm je Liter. Der Ausgangswirkstoff Chloridazon selbst wurde nur vereinzelt in geringen Spuren gefunden. Messungen in Baden-Württemberg erbrachten vergleichbare Ergebnisse.

Eine Gesundheitsgefahr besteht bei den festgestellten Werten von Desphenyl-Chloridazon nach Aussage von Umweltbundesamt, Bundesinstitut für Risikobewertung und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht. Das Abbauprodukt von Chloridazon ist in den gefundenen Konzentrationen für Mensch und Tier ungefährlich, aus Gründen der Vorsorge sollen aber weitere Einträge vermieden werden.

Die Zulassung chloridazonhaltiger Pflanzenschutzmittel wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erst im letzten Jahr verlängert. Bayern und Baden-Württemberg haben nach Feststellung der ersten Untersuchungsergebnisse die zuständigen Bundesbehörden um eine Klärung zur Relevanz des Abbauproduktes im Sinne der Trinkwasserverordnung gebeten.