Pressemitteilung
24.02.2009
Nr. 9/09
Lebensmittelsicherheit: Sellerie-Allergiker zukünftig durch neue Nachweismethode des LGL besser geschützt
Allergiker muss sich auf korrekte Kennzeichnung verlassen können
Allergiker sind durch eine neue Nachweismethode des LGL zukünftig noch besser gegen Spuren von Sellerie in Lebensmitteln geschützt. Dies erläuterte der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Andreas Zapf, heute in Erlangen: „Sellerie ist eines der Lebensmittel, die bei Erwachsenen in Europa am häufigsten allergische Reaktionen auslösen. Mit der neuen Nachweismethode des LGL verfügt die amtliche Lebensmittelüberwachung über ein einheitliches, verlässliches und kostengünstiges Verfahren, um die Kennzeichnung von Sellerie im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes noch effizienter zu überwachen.“ Werden Sellerie oder aus Sellerie hergestellte Erzeugnisse beispielsweise für Trockensuppen, Soßenpulver oder Gewürzmischungen verwendet, so muss dies auch bei kleinsten Mengen in der Zutatenliste angegeben werden. „Betroffene Allergiker müssen sich auf die korrekte Kennzeichnung verlassen können und dürfen keiner Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden“, betonte Zapf.
Die, im Rahmen eines vom Bayerischen Umwelt- und Gesundheitsministerium mit 200.000 Euro finanzierten Forschungsprojektes, entwickelte Methode weist mit Hilfe der Polymerasekettenreaktion (PCR) eine für Sellerie typische DNA-Sequenz nach. Die Methode wurde in einem internationalen Ringversuch mit 15 teilnehmenden Laboren erfolgreich getestet und ist vor kurzem als amtliches Untersuchungsverfahren anerkannt worden. Auch Privat- oder Industrielabore nützt diese Methode, beispielsweise um Verschleppungen allergener Zutaten im Produktionsprozess zu verfolgen und dann eliminieren zu können. Das LGL untersuchte 2008 insgesamt 77 Proben auf den Zusatz von Sellerie. In neun Proben war die Zutat nicht gekennzeichnet und die Proben wurden beanstandet.