Pressemitteilung
11.04.2025
Nr. 13/2025
Lebensmittelsicherheit
Bunte Eier zu Ostern: Worauf man beim Kauf hartgekochter, gefärbter Hühnereier achten sollte
Das LGL informiert über seine Untersuchungen der bunten Eier und gibt Tipps zum Umgang mit vorgekochten sowie rohen Eiern aus dem Handel.
Rund um das Osterfest haben bunte Eier Hochsaison! Doch auch außerhalb der Osterzeit sind im Lebensmittelhandel vorgekochte und gefärbte Hühnereier erhältlich. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht daher laufend Stichproben so genannter „Brotzeiteier“. Seit Anfang 2024 wurden 14 Prozent der untersuchten Packungen beanstandet.
2024 untersuchte das LGL 61 Packungen gekochter bunter Eier auf ihre Beschaffenheit, seit Jahresbeginn 2025 folgten weitere 16 Proben. Dabei wurden insgesamt 11 Packungen beanstandet. 4 Packungen enthielten teils verdorbene Eier. Bei weiteren 4 Packungen lagen lediglich Kennzeichnungsmängel vor. Bei 3 Packungen zeigten mehrere Eier eine so starke und deutliche Verfärbung der Eiweißoberfläche durch die eingesetzten Farbstoffe, dass die Qualität der Eier beanstandet wurde. Gesundheitlich bedenklich sind diese Verfärbungen allerdings nicht, da für das Färben der Eier nur zugelassene Lebensmittelfarbstoffe eingesetzt werden dürfen.
In allen Fällen von Beanstandungen wurden die für den jeweiligen Inverkehrbringer zuständigen Lebensmittelüberwachungen vor Ort informiert.
Fertig gekochte und gefärbte Eier aus dem Handel
Beim Kauf hartgekochter und gefärbter Brotzeiteier sollte vor allem das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) beachtet werden. Leichte Einfärbungen des Eiweißes, die nach dem Schälen fertiger bunter Hühnereier zutage treten können, sind üblicherweise unbedenklich.
In den folgenden Fällen hingegen sollten hartgekochte Eier vorsorglich nicht mehr verzehrt werden:
- bei einem untypischen Geruch (zum Beispiel muffig-modrig oder käsig bis faulig)
- bei einer schmierigen bis klebrigen Oberfläche des Eiweißes.
Eigene Herstellung bunter Eier
Auch beim Kauf von rohen Eiern empfiehlt das LGL, auf das MHD sowie auf mögliche Beschädigungen, Verfärbungen oder unangenehme Gerüche zu achten. Beim Umgang mit rohen Eiern ist zudem eine gründliche Küchen- und Händehygiene erforderlich, da die Schale Krankheitserreger wie Salmonellen übertragen kann. Will man rohe Eier nach dem Einkauf nicht sofort verarbeiten, sollten diese im Kühlschrank aufbewahrt und dort stets getrennt von anderen Lebensmitteln gelagert werden.
Vor dem Färben sollten rohe Eier für etwa zehn Minuten gekocht werden (auch hier Händehygiene beachten). Es sollten nur solche Farbstoffe verwendet werden, die für das Färben von Eiern zugelassen sind. Alternativen zu im Handel erwerbbaren Farbstoffen können natürliche Stoffe wie Kurkuma, Spinat, Rotkraut oder Rote Bete zum Färben herangezogen werden. Auch nach dem Selberfärben gilt zudem, die Eier bis zum Verzehr im Kühlschrank aufzubewahren.
Fazit: Das LGL rät dazu, beim Kauf von bereits verzehrfertigen Eiern genau hinzuschauen, um möglichen gesundheitlichen Risiken vorzubeugen. Auch beim Umgang mit frischen Eiern zum Zweck des Selberfärbens ist eine gute Hygiene ratsam.
Weiterführende Informationen
Zu den Ergebnissen des Vorjahres: Gekochte bunte Eier (Jahresbericht 2023)
Zu Farbstoffen in Lebensmitteln: Bunte Lebensmittel nicht nur zur Osterzeit
Zur Kennzeichnung roher Hühnereier: Lebensmittel: Eier, Eiprodukte
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen zum Beispiel aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.