Pressemitteilung
02.02.2022
Nr. 02/2022
Produktsicherheit
Zum heutigen Start der virtuellen Spielwarenmesse: LGL gibt Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Spielzeug
Auch wenn die diesjährige Spielwarenmesse nur digital stattfinden kann, werden auch in 2022 wieder zahlreiche neue Spielzeugideen den Weg auf den Markt finden. Das Gute dabei für Eltern, Großeltern und andere Käufer: Die Sicherheit von Spielzeug ist europäisch geregelt, u. a. mit dem Ziel, dass für die Zielgruppe (Kinder unter 14 Jahren) keine Gefahren durch Spielzeuge ausgehen. Doch unterliegt Spielzeug beim Gebrauch durch Kinderhände vielfachen Belastungen, aus denen sich mögliche Gefährdungen von Kindern je nach Altersgruppe ergeben können. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nimmt dies zum Anlass, auf diese Gefahren hinzuweisen:
- Verschluckbare Kleinteile
Beim Spielen können sich z. B. Kleinteile lösen, die gerade für Kinder bis drei Jahre eine erhebliche Verschluckungs- und sogar Erstickungsgefahr darstellen können! Achten Sie daher darauf, ob noch alle Teile vorhanden sind und diese festsitzen! Bei Plüschspielzeug sollten keine offenen Nahtstellen vorhanden sein. Durch diese kann Füllmaterial (es dienen nicht nur Vlies oder Watte, sondern auch Perlen als Füllung) dann leicht austreten. Gleiches gilt für angenähtes oder angeklebtes Zubehör wie Augen, Nasen, Ohren von Kuscheltieren o. ä.
Achtung: Da Babys und Kleinkinder gerne alles in den Mund stecken, stellt auch kleinteiliges Spielzeug älterer Geschwister (z. B. Puzzleteile, Inhalte von Überraschungseiern, Magnetkugeln) eine Gefahr dar.
Hinweis: Beachten Sie bitte beim Kauf von Spielzeug alle Warnhinweise des Herstellers. Der Hinweis „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder ein gleichartiges Symbol zeigt Ihnen, dass dieses Spielzeug gefährlich für Babys und Kleinkinder sein kann.
- Scher- und Quetschstellen
Durch die Belastungen beim Spielen kann es zu Rissbildungen an Oberflächen kommen. In ungünstigen Fällen können Kinder sich die Haut oder Finger einklemmen oder sich durch scharfe Kanten Schnittverletzungen zufügen. Grundsätzlich gilt: Wenn Spielzeug defekt ist, sollte es Kindern nicht mehr zum Spielen gegeben werden!
- Hygiene
Spielzeug wird beim Spielen schmutzig. Deshalb muss es regelmäßig gereinigt werden! Eine der Kernforderungen an die Hersteller ist daher, dass Spielzeug zur Reinigung geeignet sein muss. Achten Sie beim Abwaschen von Oberflächen auch auf die Verträglichkeit der Reinigungsmittel, damit die Oberflächen nicht angegriffen werden. Auch Rückstände von Reinigungsmitteln gilt es zu vermeiden, da gerade kleine Kinder Spielzeug gerne in den Mund nehmen.
- Knete und Slime sind Verbrauchsmaterial
Beachten Sie, dass Knete und Slime bei Benutzung auch Schmutz aufnehmen und aufgrund ihrer Beschaffenheit anfällig für Bakterien sind. Betrachten Sie diese Spielsachen daher als Verbrauchsmaterial und tauschen Sie diese regelmäßig aus!
- Besondere Gefährdungen durch Magnetspielzeug
Es sind Fälle bekannt, in denen Magnete von Kindern verschluckt wurden. Achtung! Hier besteht akute Lebensgefahr! Insbesondere beim Verschlucken mehrerer Metall- und Magnetteile kann es zur Unterbrechung der Durchblutung des Darmgewebes und zu Darmdurchbrüchen kommen. Um dem zu begegnen, wurden hohe Anforderungen an Magnetspielzeug geschaffen. Da Kinder aber bekanntlich alles hochinteressant finden und sehr kreativ sind, sollten Sie dennoch gerade bei Magnetspielzeug verstärkt darauf achten, dass sich Magnete nicht aus dem Produkt lösen!
Zum Hintergrund: 2019/2020 wurden am LGL über 700 physikalische und chemische Untersuchungen an Spielzeugen durchgeführt, der überwiegende Teil erfolgte dabei in Hinblick auf chemische Überprüfungen. Es wurden ca. 70 Beanstandungen vorgenommen und daraufhin die zuständigen Marktüberwachungsbehörden informiert. 2021 erfolgten pandemiebedingt weniger Untersuchungen. Im Rahmen der „Qualitätsoffensive Spielzeug“ des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums wird die Prüfung von Spielzeug 2022 am LGL wieder verstärkt aufgenommen.
Weiterführende Informationen zur Überprüfung und Kennzeichnung von Spielzeug finden Sie unter:
https://www.lgl.bayern.de/produkte/spielzeug/index.htm
https://www.lgl.bayern.de/produkte/spielzeug/ueberpruefungen/index.htm
https://www.vis.bayern.de/produkte_energie/spielwaren/index.htm
Zur Pressemitteilung „Qualitätsoffensive Spielzeug“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:
https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=192/21