Pressemitteilung

08.07.2024
Nr. 21/2024

Gesundheit

Sonnenschutz - möglichst viel und oft eincremen

LGL-Untersuchungen der Kennzeichnung von Sonnencremes ergaben keine Beanstandungen. Für einen ausreichenden Sonnenschutz ist die richtige Menge und Häufigkeit entscheidend - hier gilt: Lieber zu viel, als zu wenig und lieber oft als zu selten

Die Verwendung von Sonnenschutzmitteln kann das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, mindern. Dabei ist die richtige Anwendung essentiell, denn es gilt: lieber etwas mehr verwenden und häufiger nachcremen. Um dies für Verbraucher ersichtlich zu machen, empfiehlt die Europäische Kommission (EU-Kommission) Warn- und Anwendungshinweise auf Etiketten von Sonnenschutzmitteln. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte Sonnenschutzmittel auf die Einhaltung dieser Kennzeichnung. Erfreulicherweise werden die Empfehlungen grundsätzlich eingehalten. 

Für einen guten Sonnenschutz spielt vor allem Sonnenschutzmittel mit adäquatem Lichtschutzfaktor eine wichtige Rolle. Dieser sollte auch Teil der Kennzeichnung sein. Konkret untersuchten LGL-Expertinnen und Experten vergangenes Jahr 24 Sonnenschutzmittel. Dabei prüften sie, ob die EU-Empfehlungen für Angaben, die der Hersteller auf Sonnenschutzmitteln anbringen sollte, aufgeführt wurden. Die Empfehlungen zur Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln beinhalten beispielsweise Warnhinweise, dass Sonnenschutzmittel keinen 100%igen Schutz bieten, z. B. „Bleiben Sie, trotz Verwendung eines Sonnenschutzmittels, nicht zu lange in der Sonne“, und Anwendungsbedingungen, die sicherstellen, dass die angegebene Wirkung des Sonnenschutzmittels erzielt wird, z. B. „Mittel mehrfach anwenden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Dies gilt besonders bei Schwitzen oder nach dem Schwimmen und Abtrocknen“. Das erfreuliche Ergebnis: Die am LGL untersuchten Proben hielten die Empfehlungen der Europäischen Kommission zur sonnenschutzmittelspezifischen Kennzeichnung grundsätzlich ein. Lediglich bei einigen wenigen Proben gab es eine leichte Abweichung zu den empfohlenen Warn- und Anwendungshinweisen.

Auf die Menge kommt es an
Für die Wirksamkeit des angegebenen Lichtschutzfaktors ist jedoch auch die richtige Anwendung essentiell. Dazu zählt die Verwendung einer ausreichend großen Menge: Für den Körper eines durchschnittlichen Erwachsenen werden etwa sechs Teelöffel (ca. 36 g) empfohlen. Für Sonnenschutzmittel gibt es Vorgaben zur Verwendung von Inhaltsstoffen wie z.B. Nanopartikel (z.B. Nano-Titandioxid). Werden diese Vorgaben eingehalten, sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der genannten empfohlenen Anwendungsmenge zu erwarten. Des Weiteren ist häufiges und wiederholtes Auftragen, vor allem nach dem Baden und Schwitzen von Sonnenschutzmitteln wichtig. 

Ergänzende Informationen – Sonnenstrahlen und Hautkrebs
Sonnenstrahlen haben auf Menschen im Allgemeinen eine positive Wirkung – aber sie können die Haut auch nachhaltig schädigen. Vor allem die ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) der Sonne gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Die häufigste Form des Hautkrebses ist der weiße Hautkrebs. Dieser streut nur selten und ist zumeist gut therapierbar. Wesentlich gefährlicher ist der schwarze Hautkrebs, das maligne (also bösartige) Melanom. Auch dieser kann, wenn er rechtzeitig erkannt wird, erfolgreich behandelt werden. Durch das 2008 in Deutschland eingeführte Hautkrebsscreening werden Tumoren häufiger und früher erkannt, weshalb in der Folge ein Anstieg bei der Neuerkrankungsrate (Inzidenz) des schwarzen Hautkrebses zu verzeichnen war. In den letzten zehn Jahren jedoch blieb die Inzidenz von Melanomen relativ konstant: So wurden im Jahr 2021 in Bayern 3.679 Neuerkrankungen im Vergleich zu 3.532 im Jahr 2012 gemeldet. Bei der Sterblichkeit am schwarzen Hautkrebs ist unter Berücksichtigung des Alterseinflusses ein leichter Rückgang in den letzten zehn Jahren festzustellen (bei Frauen deutlicher als bei Männern). Die Zahl der Sterbefälle in Bayern schwankt dabei zwischen 470 und 540 Fällen pro Jahr (Bayerisches Krebsregister).

Weiterführende Informationen:


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.