Pressemitteilung

30.03.2023
Nr. 10/2023

Lebensmittelsicherheit

Gefärbte Eier: Was man beim beliebten Oster-Snack beachten sollte

Ob roh oder bereits gekocht und gefärbt: Das LGL gibt Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kauf, Verarbeitung und Verzehr von Hühnereiern auf Nummer sicher gehen.

Sie gehören zu Ostern einfach dazu: bunte Hühnereier. Doch egal, ob schon verzehrfertig erworben oder selbst gekocht und eingefärbt: Eier gelten als leicht verderbliche Ware und können im ungünstigsten Fall eine Infektionsquelle für lebensmittelbedingte Krankheiten darstellen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erklärt, worauf sowohl bei rohen als auch bei gekochten und gefärbten Eiern zu achten ist. 

Umgang mit rohen Eiern
Beim Kauf von rohen Eiern rät das LGL zunächst grundsätzlich dazu, auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), eventuelle Beschädigungen und Verfärbungen (wie Schimmelflecken) oder möglicherweise auffälligen Geruch zu achten. Nach dem Einkaufen sollten rohe Eier von anderen verzehrfertigen Lebensmitteln getrennt im Kühlschrank aufbewahrt werden. Da Eier auf der Schale Krankheiten verursachende Mikroorganismen (wie z. B. Salmonellen) tragen können, ist es wichtig, sich insbesondere nach Verarbeitung der Eier die Hände gründlich zu waschen. 

Hühnereier selbst färben
Zur Osterzeit ist das heimische Färben von Eiern beliebt. Hierzu sollten die Eier zunächst für rund zehn Minuten gekocht werden. Bei der Wahl der Färbemittel ist auf die Verwendung von speziell zum Eierfärben zugelassenen Stoffen zu achten. Alternativ können färbende Lebensmittel wie beispielsweise Kurkuma, Spinat, Rotkraut oder Rote Bete eingesetzt werden. Und auch nach der Färbung sollten die gekochten Eier stets gekühlt und maximal bis zum MHD aufbewahrt werden. 

Gefärbte Hühnereier im Handel
Auch beim Kauf bereits fertig hartgekochter und gefärbter Eier sollte das MHD beachtet werden. Da durch feine Risse in der Schale Mikroorganismen eindringen und dann zum Verderb führen können, sollten fertig im Handel erworbenen Eier zudem zeitnah verzehrt und höchstens wenige Tage im Kühlschrank aufbewahrt werden. Fallen beim Schälen leichte Einfärbungen des Eiweißes aufgrund solch feiner Risse auf, so sind diese Färbungen in der Regel unbedenklich, da grundsätzlich nur mit zugelassenen Farbstoffen eingefärbte Hühnereier zum Kauf angeboten werden dürfen (für gefärbte Bio-Eier sind zudem nur natürliche Farben oder natürliche Überzugsstoffe erlaubt). Vorsicht ist jedoch bei sichtbar defekter Schale geboten. Zudem sollten Eier, die beim Schälen eine schmierig bis klebrige innere Eiweißoberfläche zeigen oder deren Eiweiß stellenweise oder ganz verfärbt ist, entsorgt werden. Ebenso sollten hartgekochte Eier, die nach dem Schälen unauffällig aussehen, jedoch einen untypischen (beispielsweise muffig-modrigen oder käsigen bis fauligen) Geruch aufweisen, nicht mehr gegessen werden.

Weiterführende Informationen 


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.