Pressemitteilung
31.10.2018
Nr. 32/18
Gesundheit
LGL rät zu Überprüfung des Impfstatus - Tetanusschutz nicht aus dem Blickwinkel verlieren
Besonders jetzt im Herbst wird viel im Garten gearbeitet, Blumenzwiebeln werden gesteckt, Pflanzen umgesetzt. Vor diesem Hintergrund rät das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dazu, bei Arztbesuchen insbesondere den Tetanus-Impfschutz mit überprüfen zu lassen. Denn die Sporen des Tetanuserregers können überall im Erdreich vorkommen. Selbst bei einer nur kleinen Verletzung der Haut besteht die Möglichkeit, sich mit Tetanus anzustecken. „Nur die Impfung schützt zuverlässig, muss aber alle zehn Jahre aufgefrischt werden“, sagt LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf.
Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, wird durch ein Toxin des Bakteriums Clostridium (C.) tetani verursacht. Die Inkubationszeit bei Tetanus beträgt in der Regel 3 bis 21 Tage, in Einzelfällen auch mehrere Monate. Charakteristisch für das Krankheitsbild sind neurologische Symptome, insbesondere starke Muskelkrämpfe, die auch die Atemmuskulatur betreffen und so durch Atemnot und Herz-Kreislauf-Komplikationen lebensbedrohlich werden. Selbst bei intensivmedizinischer Behandlung kann die Sterbefallquote bis zu 20 Prozent erreichen. Zwar wurden in Deutschland in den vergangenen Jahren lediglich 15 Erkrankungsfälle jährlich verzeichnet. Zapf mahnt aber dennoch: „Mit den wenigen Erkrankungszahlen wächst zugleich die Gefahr, dass die Aufmerksamkeit für Tetanus bei der Bevölkerung und auch bei der Ärzteschaft abnimmt, zumal viele Ärzte in ihrem Berufsleben noch nicht mit einem Tetanusfall konfrontiert worden sind und eine entsprechende Diagnose unter Umständen gar nicht in Betracht ziehen“.
Prophylaxe bei Unklarheit
Wirksamen Schutz bietet eine Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt die Grundimmunisierung gegen Tetanus in den ersten 14 Lebensmonaten sowie zwei Auffrischimpfungen im Kindes- und Jugendalter. Im Erwachsenenalter sollte die Impfung alle zehn Jahre, vorzugsweise als Kombinationsimpfung mit gleichzeitiger Impfung gegen Diphtherie und Keuchhusten (hier zumindest bei der nächstfälligen Impfung) sowie je nach Indikation gegen Kinderlähmung, wiederholt werden. Die Tetanusimpfquoten liegen bei Kindern in Deutschland mit rund 97 Prozent auf einem hohen Niveau. Viele Erwachsene, darunter im besonderen Maße ältere Personen, Frauen und Personen mit Migrationshintergrund haben jedoch keine Tetanusimpfung in den vergangenen zehn Jahren vorzuweisen. „Jeder Arztkontakt bietet eine Gelegenheit, den Impfstatus des Patienten zu kontrollieren und bei Bedarf zu vervollständigen. Weiterhin kann auch eine Impfung gegen Tetanus im Rahmen der ärztlichen Erstversorgung, vor allem bei unzureichendem oder unklarem Impfstatus, von großer Bedeutung sein“, schließt der LGL-Präsident.
Weitere Informationen unter: www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/schutzimpfungen/tetanus.htm