Pressemitteilung

02.06.2023
Nr. 19/2023

Lebensmittelsicherheit

Erdbeeren: Untersuchung auf 500 Pflanzenschutzmittel in der Routine am LGL - Einwandfreier Genuss

Sommerzeit ist Erdbeerzeit – aus heimischem Anbau sind die süßen Früchte von Mai bis Juli erhältlich. Mit ihrem hohen Vitamin C-Gehalt und wenigen Kalorien sind sie ein gesunder und schmackhafter Genuss. Spielt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft für den Erdbeergenuss eine Rolle? Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht regelmäßig unter anderem auch Erdbeeren auf eine mögliche Belastung mit Rückständen an Pflanzenschutzmitteln. Dabei stellte es in den vergangenen drei Jahren nur in einem Fall eine Überschreitung eines definierten Höchstgehaltes fest. Erdbeeren können somit getrost genossen werden.  
In jüngster Zeit nahm das LGL insgesamt 145 Proben Erdbeeren im Zeitraum von 2020 bis zum ersten Quartal 2023 unter die Lupe. Geprüft wurde auf über 500 Wirkstoffe. Neben einer Probe Tiefkühlerdbeeren, bei der es zu einer Höchstgehaltüberschreitung kam, hat das LGL noch in einer weiteren Probe einen in Deutschland nicht zugelassenen Wirkstoff nachgewiesen. Ein gesundheitliches Risiko durch diese nachgewiesenen Rückstände an Pflanzenschutzmitteln bestand in keinem der beiden Fälle, die zuständigen Überwachungsbehörden wurden dennoch informiert, um die für diese Fälle vorgesehene Maßnahmen zu treffen. 

Auf richtige Lagerung achten

Um Erdbeeren rundum genießen zu können, empfiehlt es sich, nach dem Erwerb des begehrten Obstes einige Hygieneaspekte zu beachten: Da Erdbeeren schnell Wasser aufnehmen und damit sie möglichst wenig Saft verlieren, sollten die Früchte nur kurz unter fließend kaltem Wasser gereinigt und die Blütenkelche erst nach dem Reinigen entfernt werden. Im Kühlschrank halten sie sich maximal zwei bis drei Tage. Verschimmelte Erdbeeren müssen entsorgt werden. Es reicht nicht, die betroffenen Stellen herauszuschneiden.

Weiterführende Informationen:
Das LGL untersucht regelmäßig Obst und andere pflanzliche Erzeugnisse auf eine mögliche Belastung mit Rückständen an Pflanzenschutzmitteln. Die Proben werden sowohl von einheimischen Waren, als auch von importierten Produkten einschließlich Erzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU genommen. Geprüft wird dabei, ob die rechtlichen Vorgaben, die EU-weit gelten, eingehalten werden. Sollten bestehende Höchstgehalte überschritten werden, prüft das LGL zusätzlich, ob daraus eine Gefährdung der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern resultiert. Die Auswahl der Produkte, die das LGL untersucht, erfolgt dabei risikoorientiert, d. h. Erzeugnisse, die ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher darstellen oder die durch erhöhte Rückstandsgehalte auffallen, werden auch häufiger untersucht. 

https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/pflanzenschutzmittel/pestizide_pflanzlich_lm/index.htm
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_29_frischobst/ue_2018_erdbeeren.htm 
 


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.