Pressemitteilung
12.02.2009
Nr. 8/09
Erlanger Runde: Von der Bioinformatik zur amtlichen Lebensmittelüberwachung: Die Entwicklung eines Nachweises für ZNS in Wurst
Als Reaktion auf die BSE-Krise hat die EU im Jahr 2000 verboten, Gehirn und Rückenmark von älteren Schafen und Rindern für die Lebensmittelproduktion zu verwenden. Hintergrund ist, dass die Tierseuchen BSE und Scrapie vermutlich vor allem durch den Verzehr von Geweben des zentralen Nervensystems (ZNS) auf den Menschen übertragen werden können. Deutschland hat darüber hinaus festgelegt, dass Fleischwaren, die ZNS-Gewebe enthalten, nicht der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen und deshalb nicht in den Handel gebracht werden dürfen. Zur Überwachung dieses Verbotes mussten neue Untersuchungsverfahren zum Nachweis von ZNS-Gewebe in Fleisch und Wurst entwickelt werden.Über die Entwicklung eines neuen Testsystems und über die Nachweiszahlen von ZNS-Gewebe in Wurstwaren aus dem bayerischen Handel, berichtet Lebensmittelchemikerin Prof. Dr. Monika Pischetsrieder, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, im Rahmen der nächsten Erlanger Runde.
Der öffentliche Vortrag findet statt am
Dienstag, 17. Februar 2009 um 15.00 Uhr
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Hörsaal, 1. Stock
Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen.
Hinweis für Redaktionen:
Die „Erlanger Runde“ ist eine öffentliche Veranstaltung mit Vortrag und Diskussion. Bereits um 14.30 Uhr steht die Referentin Ihnen für Fragen zum Vortrag zur Verfügung. Bitte melden Sie sich hierfür vorab in der Pressestelle des LGL in Erlangen an.