Pressemitteilung
07.09.2007
Nr. 46/07
Probenuntersuchungen im Fall Wertingen abgeschlossen
LGL: Zwei Drittel der Proben als nicht zum menschlichen Verzehrgeeignet beurteilt
Insgesamt untersuchte das LGL 60 Proben des von seiner Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit sichergestellten Fleisches. Darunter befanden sich 22 Proben als umdeklariert identifiziertes K3-Material, 28 Fleischproben und 10 Proben von Fleischerzeugnissen und Wurstwaren. Davon wurden 43 Proben wegen sensorischer Abweichungen als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die sensorische Prüfung beurteilt das Fleisch nach Aussehen, Geruch und Konsistenz. Die beanstandeten 43 Proben rochen ranzig, muffig und alt. 16 Proben waren ohne Beanstandungen. Bei einer Probe wurde der Erreger Salmonella Typhimurium nachgewiesen. Hierbei handelte sich um eine Beurteilung als „gesundheitssschädlich im rohen Zustand“. Die Probe stammte jedoch von rohem Fleisch, das nicht für den Verzehr in rohem Zustand bestimmt war. Von einer Gesundheitsgefahr für den Menschen ist daher nicht auszugehen.