Pressemitteilung
16.02.2024
Nr. 05/2024
Lebensmittelsicherheit
Mandeln - gesund und unbedenklich
LGL-Untersuchungen von Mandeln und Mandelprodukten zeigten kaum Auffälligkeiten
Mandeln sind reich an Nähr- und Vitalstoffen und daher als gesunder Snack sowie in Backwaren sehr beliebt. Sie werden – wie andere Nüsse – zum Schalenobst gerechnet. Doch wie schneidet diese Warengruppe in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit ab? Fachleute des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchen jährlich stichprobenartig Nüsse aus dem Handel sowie die daraus gefertigten Produkte. Neben der sensorischen Beschaffenheit analysieren die Expertinnen und Experten die Produkte auch in Hinblick auf natürlich vorkommende Toxine. Das Ergebnis: Mandeln und Mandelprodukte lassen sich bedenkenlos genießen.
Mandeln werden meist in Knabbererzeugnissen, Müslimischungen und als Backzutaten, etwa in Form von Mandelstiften oder gehackten Mandeln, verwendet. Auch Mandelprodukte, z. B. Mandelmus, Mandelmilch, Mandellikör und Marzipan, erfreuen sich großer Beliebtheit. Aufgrund ihres hohen Fettanteils neigen Mandeln jedoch dazu, ranzig zu werden, da die Fett- und Ölanteile durch den Kontakt mit Sauerstoff Abbauprodukte mit teils sehr unangenehmem Geruch und Geschmack bilden. Die erste gute Nachricht: Sensorisch gab es in den vergangenen Jahren keine Beanstandungen.
Untersuchungen von Mandeln auf Blausäure unauffällig
Neben süßen Mandeln, die roh verzehrt werden können, gibt es auch Bittermandeln. Bittere Mandeln enthalten Amygdalin, einen natürlichen Inhaltsstoff. Aus Amygdalin wird im Körper die stark giftige Blausäure freigesetzt. Bittere Mandeln dürfen daher aufgrund der ungesunden Wirkung nur in geringsten Mengen roh verzehrt werden (maximal ein bis zwei Kerne pro Erwachsener und Tag). Beim Erhitzen von bitteren Mandeln verflüchtigt sich die hitzeempfindliche Blausäure auf unbedenkliche Mengen.
Da Süßmandelbäume auch natürlicherweise vereinzelt Bittermandeln tragen können, prüft das LGL auch süße Mandeln auf eine mögliche Kontamination mit Blausäure. Insgesamt 15 Proben von überwiegend zerkleinerten, süßen Mandeln wurden 2023 auf ihren Blausäuregehalt untersucht. Erfreulicherweise waren auch bei diesen Untersuchungen alle Proben unauffällig.
Auch Mandelprodukte frei von Schimmelpilzgiften
Ergänzend werden Mandeln und Mandelprodukte aufgrund ihrer Anfälligkeit für Schimmelpilzinfektionen in feuchtwarmem Klima insbesondere auf Aflatoxine und andere Schimmelpilzgifte analysiert. Auch hier waren die Ergebnisse durchweg positiv: Bei den 2023 auf Aflatoxine untersuchten 15 Proben Mandellikör gab es keine Beanstandung, ebenso bei 20 Proben gemahlene Mandeln. Lediglich in einem Fall war der Gehalt an Aflatoxin erhöht, der entsprechende EU-weite Höchstgehalt war aber noch nicht überschritten. Auch wenn in so einem Fall keine Gesundheitsgefahr besteht, hat das LGL die zuständige Behörde in einer Sachverständigenäußerung auf diese Auffälligkeit hingewiesen. Auch bei den in der Vorweihnachtszeit gezogenen 19 Proben Marzipan gab es keine Beanstandung bezüglich der Aflatoxine.
Weiterführende Informationen:
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.