Pressemitteilung
05.08.2022
Nr. 28/2022
Tiergesundheit
Tag der Katzen: LGL rät vom Kauf von Qualzuchten und Wildkatzen-Kreuzungen aus Tierschutzgründen ab
Deutschland ist unter den westeuropäischen Staaten Spitzenreiter in der Katzenhaltung. Jeder vierte deutsche Haushalt hat einen Stubentiger, allein in Bayern leben rund 2,6 Mio. Exemplare. Damit sind Katzen das beliebteste Haustier. Doch nicht allen Katzen geht es hierzulande gleichermaßen gut. Anlässlich des internationalen Tages der Katze am 8. August macht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf sogenannte Qualzuchten aufmerksam und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger in Bayern, auf den Kauf solcher Katzen aus Gründen des Tierschutzes zu verzichten.
Denn unter den immer zahlreicheren Katzenrassen gibt es auch einige, die unter schweren angeborenen Defekten leiden – Fachleute sprechen hier von Qualzucht. So leiden z. B. auf Kurzköpfigkeit gezüchtete Vertreter (Perser, Colourpoint und Exotische Kurzhaarkatze) infolge verengter Atemwege und deformierter Tränenkanäle unter Atemproblemen und Augenentzündungen. Wenn zudem das dichte lange Fell einer Perserkatze nicht regelmäßig gepflegt wird, entstehen großflächige Verfilzungen, unter denen sich Hautentzündungen entwickeln können. Faltohrkatzen (z. B. Scottish Fold) wiederum tragen eine Veranlagung zu schwersten und unheilbaren Knorpel- und Knochenschäden in sich, die zu starken Schmerzen und oft einem frühen Tod führen.
Die ungeschützte Haut von haarlosen Katzen (sog. Nackt- oder Sphynxkatzen) ist dagegen anfällig für Unterkühlungen, Verletzungen und Sonnenbrand (inkl. Gefahr für Hautkrebs). Oft fehlen auch Tasthaare um Maul und Augen – wichtige Schutzmechanismen und Sinnesorgane, mit denen Katzen ihre Umgebung wahrnehmen. Katzen mit zu kurzen Beinen (sog. Munchkin oder Dackelkatzen) können nicht mehr springen, Katzen mit verkürztem oder fehlendem Schwanz (Bobtail- und Manx- bzw. Cymrickatzen) können ihr normales Ausdrucksverhalten nicht mehr zeigen. Zudem treten hier häufig Missbildungen der Wirbel auf, die zu neurologischen Ausfallerscheinungen der Hintergliedmaßen führen können.
Besorgniserregend: Kreuzung mit Wildkatzen
Aus Sicht des Tierschutzes ebenfalls bedenklich sind besonders „exotische“ Katzenrassen, die aus Kreuzungen von Haus- und Wildkatzenarten hervorgehen. Zu ihnen zählt die Bengalkatze (hervorgegangen aus der Asiatischen Leopardkatze), Karacat (aus dem Wüstenluchs Karakal) und Savannah (aus dem Serval). Hier ist häufig nicht nur die Erzeugung der ersten Generationen wegen der erheblichen Größenunterschiede für die Hauskatze mit erheblichem Leiden verbunden, die Kreuzungsprodukte zeigen auch viele Charakteristika der Wildkatze wie Scheue, ausgeprägtes Markierverhalten und starken Jagdtrieb. In Bayern ist die Haltung von Kreuzungen aus Karakal und Serval nur mit einer behördlichen Genehmigung möglich, deren Erteilung umfangreiche und aufwendige Maßnahmen voraussetzt.
Fazit des LGL: Wer sich eine Katze anschaffen möchte, sollte sich im Vorfeld informieren, ob es sich bei der Wunschrasse womöglich um eine sogenannte Qualzucht handelt. Informationen hierzu finden sich z. B. in der Datenbank des Qualzucht-Evidenz-Netzwerkes. In den örtlichen Tierheimen warten viele Katzen, darunter auch Rassekatzen, auf ein neues Zuhause – und auch ganz „normale“ Rassen können wunderbare Hausgenossen sein.
Weiterführende Informationen zur Katzenhaltung (inkl. eines Artikels zur Zucht von Hybridkatzen) finden sich unter: Tierhaltung Heimtiere: Katzen (bayern.de)
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Am LGL sind verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Lebensmittelchemiker, Ärzte, Tierärzte, Ingenieure, Physiker, Psychologen, Ökotrophologen, Chemiker, labortechnische Fachkräfte, Juristen, Biologen und andere Experten. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Auf dem Gebiet der Tiergesundheit umfassen die Aufgaben des LGL die Diagnostik von Tierkrankheiten, deren Prävention und Bekämpfung, den Tierschutz sowie die Überwachung des Verkehrs mit Futter- und Tierarzneimitteln.