Pressemitteilung

25.11.2013
Nr. 27/13

Gesundheit

LGL untersucht Elektrogeräte auf Schadstoffe - keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher

+++ Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Gewerbeaufsicht im ersten Halbjahr 2013 Elektrogeräte wie z. B. Haarglätter auf Schadstoffe untersucht. 15 % wurden beanstandet. Eine von den gefundenen Stoffen ausgehende unmittelbare Gesundheitsgefahr für den Verwender lag jedoch in keinem Fall vor. +++

Im Rahmen der Untersuchungen wählte die Gewerbeaufsicht im Handel die jeweiligen Geräte aus und nahm Proben. Die LGL-Labore untersuchten diese auf unzulässige Schadstoffe. Die Auswahl der Produkte erfolgte risikoorientiert, das heißt, dass im Vorfeld recherchiert und von den LGL-Experten eine Auswahl problematischer Produktgruppen getroffen wird. Aufgrund dieses Ansatzes lag die Beanstandungsquote für die bisher untersuchten Geräte bei ca. 15 %.
Die Gewerbeaufsicht kontaktierte die jeweiligen Händler, Hersteller und Importeure und stellte sicher, dass diese Geräte nicht weiter verkauft werden.

Das Besondere an den LGL-Tests: Zur Überprüfung müssen die Geräte aufwendig zerlegt und nach den Vorgaben der Verordnung sorgfältig als Proben aufbereitet werden. Ein Toaster wird etwa in bis zu 100 Teile demontiert. Jedes einzelne davon wird dann auf die fraglichen Stoffe hin untersucht.
Ziel von Grenzwerten für bestimmte Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist es, dass nicht so viel davon in die Umwelt gelangt. Konkret geht es um Stoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber, polybromierte Diphenylether und Biphenyle. Die bayerischen Untersuchungen leisten einen wichtigen Beitrag zum präventiven Umwelt- und Verbraucherschutz.

Auf der Grundlage neuer Beschränkungen für bestimmte Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wird das LGL mit der Gewerbeaufsicht auch weiterhin zum Schutz der Bevölkerung Elektro- und Elektronikgeräte auf Schadstoffe untersuchen. Der Einsatz bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten war seit Juli 2006 durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und die Umsetzung der einschlägigen EU-Direktiven geregelt. Aktuell wurde nun die EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) in Form der Elektrostoffverordnung in nationales Recht umgesetzt.