Pressemitteilung

28.02.2013
Nr. 3/13

Gesundheit

Lyme-Borreliose wird zum 1. März in Bayern meldepflichtig

+++  Lyme-Borreliose ist mit geschätzten 60.000 bis 100.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste durch Zecken übertragene Infektionserkrankung in Deutschland. Bayern führt daher zum 1. März 2013 eine Meldepflicht für behandelnde Ärzte ein, um weitere Erkenntnisse zum Vorkommen und zur regionalen Verteilung dieser Erkrankung zu gewinnen. „Mit der Meldepflicht erfahren wir zum Beispiel, wo in Bayern Infektionen besonders häufig auftreten und welche Bevölkerungsgruppen besonders gefährdet sind. Mit diesem Wissen können wir die Bevölkerung dann ganz gezielt aufklären und auch die Ärzteschaft sensibilisieren. Früh erkannt, gilt Lyme-Borreliose als effizient zu therapierende Erkrankung mit guter Prognose“, so Dr. Andreas Zapf, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Mithilfe der Meldedaten sollen auch die Fragen beantwortet werden, ob die Lyme-Borreliose mit dem Klimawandel zunimmt und mit welchen speziellen Maßnahmen sie bekämpft werden kann. Die Meldepflicht besteht zunächst befristet bis 28. Februar 2018. Da es sich um eine bayerische Verordnung handelt, gilt sie nur für Personen, deren Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Bayern liegt. Es handelt sich um eine anonyme Meldepflicht ohne Personenangaben, Verdachtsfälle sind nicht meldepflichtig. Am LGL befindet sich das Nationale Referenzzentrum für Borrelien, hier werden die Daten zusammen mit dem Robert-Koch-Institut in Berlin ausgewertet. Die Verordnung kann unter www.lgl.bayern.de abgerufen werden. +++

Die Lyme-Borreliose ist eine stadienhaft verlaufende Multisystemerkrankung, bei der verschiedene Organe betroffen sein können. Häufig kommt es zu Erkrankungen der Haut in Form von Wanderröte, zu Nervenlähmungen, Schmerzsyndromen oder zur Schwellung großer Gelenke. Die Erkrankung kommt in ganz Deutschland vor. Nachdem noch kein Impfstoff gegen Lyme-Borreliose existiert, sind gezielte Aufklärung, lange schützende Kleidung und die Anwendung von Vergrämungsmitteln bisher der wichtigste Schutz. Jüngere Untersuchungen haben gezeigt, dass es auch in Stadtparks häufig Zecken gibt und damit ein Infektionsrisiko besteht. Die Wahrscheinlichkeit, nach einem Zeckenstich an einer Lyme-Borreliose zu erkranken, ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. So sind erwachsene Zecken häufiger mit Borrelien infiziert als Larven. Durchschnittlich sind in Deutschland etwa ein Prozent der Larven, zehn Prozent der Nymphen und 20 Prozent der adulten Zecken – in Deutschland der „gemeine Holzbock“ (Ixodes ricinus) – mit Borrelien infiziert. Auch die Borrelienart hat einen Einfluss auf das Erkrankungsrisiko. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Zeitdauer bis zur Entfernung der Zecke: Je länger eine infizierte Zecke am Menschen saugt, desto höher ist die Infektionswahrscheinlichkeit. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Lyme-Borreliose und zur neuen Meldeverordnung finden Sie unter http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/borreliose/lyme_meldepflicht.htm

Eine Bildserie zur Entfernung einer Zecke finden Sie hier: http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/borreliose/doc/zeckenentfernung.pdf
Das beigefügte Bild kann frei verwendet werden, bitte geben Sie als Quelle das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) an.